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Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen jederzeit abrufbar. Alters- und Pflegeheime sind ab 2022 verpflichtet, die Gesundheitsinformationen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner im EPD zugänglich zu machen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Nähere Informationen hierzu finden sie hier. Hilfreiche Empfehlungen sind auch bei CURAVIVA verfügbar.

Wir schliessen uns der Empfehlung von CURAVIVA an die Institutionen an, in einem ersten Schritt nur die Minimalanforderungen zu erfüllen und das Webportal der Stammgemeinschaft zu nutzen. Bereits mit der aktuellen ePDoc Client-Version kann von den wichtigen «Berichten» einfach ein PDF erstellt und manuell über das Webportal ins EPD übermittelt werden. Trotz der Empfehlung werden wir mit der ePDoc Vollversion eine kostenpflichtige Option zur Tiefenintegration von ePDoc ins EPD anbieten. Die Nutzung dieser Option wird mittelfristig vor allem für mittlere und grosse Institutionen den Datenaustausch erleichtern. Die Preise werden sich entlang der Grösse eines Hauses bewegen. Wir suchen aktuell noch nach einem ePDoc Pilotbetrieb, der die Tiefenintegration zusammen mit uns angehen möchte. Bei Interesse melden Sie Sich bitte bei der Projektleitung.