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FAQ

SaaS steht für Software as a Service und ist ein Teilbereich des Cloud Computings. Das SaaS-Modell basiert auf dem Grundsatz, dass die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und von Kund/-innen als Dienstleistung genutzt werden. Für die Nutzung ist keine lokale Installation mehr erforderlich, es reicht eine Internetanbindung, um den Zugriff auf die Software über einen gängigen Webbrowser herzustellen.

Durch das SaaS-Modell entfallen die Betriebskosten für eigene IT-Infrastruktur. Die komplette IT-Administration und weitere Dienstleistungen wie Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen übernimmt der Betreiber der SaaS-Lösung. Zudem profitieren Kund/-innen von der Skalierbarkeit der Lösung, das heisst ein Systemausbau infolge erhöhter Leistungsanforderungen oder Speicherplatzbedarf stellt ebenfalls der Betreiber der Lösung sicher.

Moderne SaaS-Plattformen genügen auch höchsten Sicherheitsansprüchen. Nicht zuletzt deshalb ist das SaaS-Modell von grossem Vorteil. Die Lösung wird auch regelmässig einer Überprüfung unterzogen, um den Schutz vor unerlaubten Zugriffen dauerhaft hochzuhalten. Sowohl unser Housing Partner als auch unser Betreiber verfügen über die ISO 27001 Zertifizierung, welche einen dauerhaften professionellen Umgang rund um IT-Sicherheit gewährleistet.

Auf Wunsch kann beim Setup der neuen RAIsoft.net-Site der Kund/-innen eingegrenzt werden, von wo aus dem Zugriff auf die SaaS-Lösung möglich ist. Standardmässig ist der Zugriff bereits über ein Geoblocking eingegrenzt. Wir empfehlen jeweils eine Eingrenzung auf die Public IP der Kund/-innen.

Auf Wunsch ist eine Verschlüsselung der Datenbank möglich. Dabei entscheidet der Kunde oder die Kundin, welche Informationen für die Auftragsverarbeiter (Betreiber, Supportpartner) nur noch verschlüsselt angezeigt werden sollen. Die Anwender/-innen bemerken von der Verschlüsselung nichts, auch die Systemperformance ist davon nicht betroffen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Wenn Ihre Mitarbeitenden bereits über ein eigenes Windows Benutzerkonto verfügen, dann können wir Ihnen die Option eines Single Sign On anbieten. Dies ist nicht nur ein Gewinn an Benutzerkomfort, sondern es steigert auch die Sicherheit mit der Authentifizierung gegen eine zentrale Benutzerdatenbank.

Wir unterstützen auch verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors bei der Anmeldung. Dabei wird in der Regel die bereits bestehende MFA-Lösung der Kund/-innen verwendet. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.

Das Grundprinzip von SaaS ist das Teilen einer gemeinsamen Plattform und die Nutzung der dadurch entstehenden Vorteile bezüglich Kosten, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Wartung und Weiterentwicklung. Die aktuellen Preise basieren auf diesem Ansatz. Theoretisch kann die Plattform auch intern bei den Kund/-innen aufgebaut werden, jedoch ist dieser Fall aktuell nicht vorgesehen, da es dem SaaS-Ansatz widerspricht und damit sämtliche Vorteile abhandenkommen. Kund/-innen, die darauf bestehen, werden beim Upgrade vorerst zurückgestellt, bis der Rollout für diejenigen Kund/-innen abgeschlossen ist, welche die Vorteile von SaaS für sich nutzen wollen. Danach werden wir eine individuelle Einschätzung der Mehrkosten für die Kund/-innen mit dem Bedürfnis nach lokaler Installation vornehmen. Bereits klar ist, dass BESA QSys für Kund/-innen mit lokaler Installation keinerlei Supportversprechen wie bei der SaaS-Plattform wird machen können, da die Installation, der Betrieb und die Wartung nicht in unserem Einflussbereich liegt.

Für Kund/-innen, die ein Angebot erhalten und dieses bereits bestätigt haben: Sie müssen nichts weiter tun, unser IT-Team wird selbstständig mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für den Wechsel vereinbaren.

Für Kund/-innen, die ein Angebot erhalten haben, die Bestätigung jedoch noch aussteht: Bitte antworten Sie an unsere Administration direkt an cca@besaqsys.ch und bestätigen Sie, dass Sie auf RAIsoft.net / ePDoc migrieren wollen. Sie erhalten daraufhin entweder direkt den neuen Vertrag oder – falls sich die Konditionen inzwischen geändert haben – nochmals ein aktualisiertes Angebot und können dieses danach per E-Mail bestätigen. Teilen Sie uns, wenn möglich auch gleich mit, per wann Sie umstellen möchten.

Für Kund/-innen, die noch kein Angebot angefordert haben: Bitte fragen Sie für ein Angebot zur Migration auf unsere Webversion. Hilfreich ist, wenn Sie dabei gleich die aktuelle Bettenzahl respektive Zahl der Tagesgäste angeben, da das Angebot auf Basis dieser Angaben erstellt wird.

Eine Migration erfolgt grob nach folgendem Ablauf, unterteilt in 3 Phasen:

Vorbereitung

  1. Der Kunde oder die Kundin fragt über das Onlineformular ein Angebot an. BESA QSys erstellt dem Kunden ein schriftliches Angebot, welches als PDF via E-Mail zugestellt wird.
  2. Der Kunde oder die Kundin bestätigt das Angebot formell (eine Antwort per E-Mail reicht aus).
  3. Unser IT-Team kontaktiert den Kunden oder die Kundin um die Details (unter anderem den Zeitpunkt für die Umstellung und den Namen der künftigen SaaS-Website) abzustimmen und allfälligen Zusatzbedarf für Schulungen einzuplanen.
  4. Unser IT-Team leitet die Bereitstellung der SaaS-Kundenwebseite ein und plant die übrigen Umstellungsarbeiten ein.

Durchführung:

In der Regel wird die Migration am späteren Nachmittag gestartet und ist Mitte bis Ende des Folgetages abgeschlossen (bei Kund/-innen mit ePDoc ist ein Tag zusätzlich einzuplanen). Während dieser Zeit ist das bisherige System im Nur-Lese Zustand weiterhin verfügbar, die Schnittstellen übermitteln aber auch keine Daten während dieser Zeit. Bei Bedarf erfolgt die Umstellung auch an einem Wochenende.

  1. Zum vereinbarten Zeitpunkt wird das System des Kunden oder der Kundin in einen Nur-Lese Modus versetzt, damit die Daten migriert werden können.
  2. Unser IT-Team, führt die Migration der Daten und die Bereitstellung auf der SaaS-Kundenwebsite durch. 
  3. Allfällige Schnittstellen werden ebenfalls umgestellt.
  4. Verschiedene Tests zur Anwendung und den Schnittstellen werden durchgeführt.
  5. Die SaaS-Kundenwebsite wird freigegeben für den Kunden oder die Kundin

 Start mit dem neuen System:

  1. BESA QSys stellt den Kund/-innen kostenlos Videoinhalte zur Verfügung, mit deren Hilfe die Neuerungen des Systems erläutert werden und der Umstieg auf die SaaS Plattform erfolgen kann. Bei Bedarf können auch zusätzliche Schulungen (Online oder vor Ort) gegen Aufpreis organisiert werden.
  2. Die Anwender/-innen des Kunden oder der Kundin informieren Sich über die Videoinhalte selbständig über die neue SaaS Plattform.
  3. Die für RAI und/oder ePDoc verantwortliche Person überprüft die bereitgestellte Umgebung auf Vollständigkeit und nimmt diese formell ab.
  4. Nach der Umstellung steht dem Kunden oder der Kundin die übliche Supportadresse support@besaqsys.ch zur Verfügung zur Meldung von nachträglich aufgetauchten Problemen.
  5. Der Kunde oder die Kundin erhält die Schlussabrechnung für die geleisteten Umstellungsarbeiten gemäss Offerte sowie das Upgrade auf das neue Lizenzmodell.

Heute speichert jede Institution ihre Daten in der Regel in einer eigenen Datenbank ab. Für Firmengruppen oder Institutionen unter einer gemeinsamen Trägerschaft besteht beim Übergang auf RAIsoft.net die Möglichkeit, die Daten auf eine zentrale Datenbank zusammen zu führen. Die wesentlichen Vorteile einer zentralen Datenbank sind:

  • Möglichkeit zur zentralen Benutzerverwaltung über alle Standorte
  • Möglichkeit zur standortübergreifenden Auswertung über alle Standorte direkt aus der Anwendung.
  • Über Rollen und Berechtigungen kann trotzdem jedem Standort nur seine eigenen Bewohner/-innen respektive Auswertungen zugänglich gemacht werden.

Die Zusammenführung der Datenbanken erfolgt vor der Migration. Dies reduziert die Aufwände und den Zeitbedarf für die eigentliche Migration. Die Kosten für die vorgängige Zusammenführung der Daten werden gesondert angeboten. Wir kontaktieren alle Firmengruppen und Trägerschaften mit mehreren Institutionen im Vorfeld proaktiv zur Klärung dieser Frage.

Es existieren verschiedene Angebote zur Befähigung der Anwender/-innen

  • Eine Dashboard-Tour erklärt für neu angelegte Benutzer/-innen die grundlegende Navigation
  • Videos im Kundenportal erklären die Bedienung jeder eigenen Funktion
  • Die Handbuch-Inhalte zum Ausfüllen einer Beurteilung sind im jeweiligen Schritt elektronisch verfügbar Ein Handbuch zu RAIsoft.net als PDF ist derzeit in Arbeit

Die bisherigen Admin-Schnittstellen A und B (Abrechnungs- und Bewohnerdaten) sowie die Schnittstelle zu einer Pflegedokumentationslösung (PDok) sind inhaltlich unverändert verfügbar. Zwecks Angleichung innerhalb vom Produktportfolio werden die AB-Schnittstellen neu gesondert aufgeführt und verrechnet. Die C-Files Schnittstelle (Rückführung Abwesenheiten) ist nicht mehr verfügbar, da sie von den Kund/-innen bislang nicht nachgefragt wurde.

Was sind die Unterschiede zu heute?

Für die Kommunikation mit der SaaS-Plattform stellen wir entsprechende lokal zu installierende Dienste zur Verfügung. Aus Sicht der Drittsoftware-Anbieter bleibt technisch alles wie bisher.

Wie ist die Funktionsweise der neuen Schnittstellen?

RAIsoft: Drittanbieter schreiben wie bisher in Textfiles oder Datenbanktabellen. Unsere neuen Dienste stellen den Daten-Transfer von und zur Saas-Plattform sicher.

Die Schnittstelle ePDoc Admin (Stammblatt) wurde zusammengeführt mit der Adminschnittstelle von RAIsoft und ist nicht mehr als eigene Auftragsposition ausgewiesen. Die Spezialschnittstellen Barcomed (Medikamentenabrechnung), Mobility Monitor (Momo) sowie Leistungsplanung sind in Planung/Entwicklung, Medifilm (Medikamentenblisterung) wird neu konzipiert.

Was sind die Unterschiede zu heute?

Die Schnittstellen basieren auf derselben SaaS-Plattform wie RAIsoft. Aus Sicht der Drittsoftware-Anbieter sind ebenfalls keine Änderungen zu erwarten.

Wie ist die Funktionsweise der neuen Schnittstellen?

Technische Details zu den Schnittstellen Barcomed, Momo und Medifilm werden zurzeit ausgearbeitet, nähere Informationen folgen.

Die preiswerte Einstiegsversion ePDocLITE mit den Basisfunktionen (für kleine Institutionen bis 40 Betten geeignet) steht seit Februar 2022 zur Verfügung und erfreut sich grosser Beliebtheit.

Seit Anfang April 2023 steht nun auch die Vollversion von ePDoc zur Migration für Bestandskund/-innen oder zur Installation für Neukund/-innen zur Verfügung. Gewisse Funktionen oder spezielle Schnittstellen werden in einer Folgeversion später im Jahr aufgeschaltet (siehe Grafik zur GoLive Versionsplanung).

Inhaltlich und funktional enthält ePDoc die bisherigen Funktionen und Formulare. Es wurde grossen Wert auf einen einfachen Übergang von der bisherigen Version im Sinne einer Wiedererkennung der Funktionen im neuen Erscheinungsbild gelegt.

Die moderne Benutzeroberfläche soll eine intuitive Bedienung ermöglichen, mehr Übersichtlichkeit bringen und trotzdem die Einfachheit in der Bedienung bewahren.

Verschiedene Funktionen wurden zudem verbessert und alle bisherigen PDF-Formulare wurden oder werden in elektronische Formulare überführt.

Dank der Integration mit RAIsoft.net in einer Anwendung ist die Administration für alle Module/Instrumente (RAI NH / interRAI LTCF, ePDoc und interRAI HC) zentral an einem Ort zusammengefasst und erleichtert künftig die Arbeit wesentlich.

Für die Verwendung von RAIsoft.net/ePDoc ist keine lokale Installation von Software mehr erforderlich. Es wird nur noch ein gängiger Internet-Browser (z.B. Chrome, Edge, Firefox, Safari) in einer aktuellen Version benötigt.

Durch die Bereitstellung als Webanwendung kann RAIsoft.net/ePDoc geräteunabhängig sowie von einem beliebigen Standort aus genutzt werden. Die Software ist zudem vollständig responsiv, das heisst sie passt sich automatisch dem Endgerät und dessen Bildschirmgrösse an, auf dem sie ausgeführt wird (zum Beispiel Smartphone, Tablet, Notebook , PC etc.).

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen jederzeit abrufbar. Alters- und Pflegeheime sind ab 2022 verpflichtet, die Gesundheitsinformationen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner im EPD zugänglich zu machen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Nähere Informationen hierzu finden sie hier. Hilfreiche Empfehlungen sind auch bei CURAVIVA verfügbar.

Wir schliessen uns der Empfehlung von CURAVIVA an die Institutionen an, in einem ersten Schritt nur die Minimalanforderungen zu erfüllen und das Webportal der Stammgemeinschaft zu nutzen. Bereits mit der aktuellen ePDoc Client-Version kann von den wichtigen «Berichten» einfach ein PDF erstellt und manuell über das Webportal ins EPD übermittelt werden. Trotz der Empfehlung werden wir mit der ePDoc Vollversion eine kostenpflichtige Option zur Tiefenintegration von ePDoc ins EPD anbieten. Die Nutzung dieser Option wird mittelfristig vor allem für mittlere und grosse Institutionen den Datenaustausch erleichtern. Die Preise werden sich entlang der Grösse eines Hauses bewegen. Wir suchen aktuell noch nach einem ePDoc Pilotbetrieb, der die Tiefenintegration zusammen mit uns angehen möchte. Bei Interesse melden Sie Sich bitte bei der Projektleitung.

Grundsätzlich sind alle bisherigen Funktionen in ePDoc verfügbar, welche schon in der Client Version verfügbar waren. Dabei wurden viele Funktionen oder Listen im Vergleich zur bisherigen Version optimiert. So kann zum Beispiel in einer Listenansicht mit einem Klick beliebig gefiltert und sortiert werden oder die Einbindung einer externen Dateiablage (zum Beispiel Fileshare, SharePoint, OneDrive oder Ähnliches) wurde mit der Möglichkeit ergänzt, Dateien direkt in der Anwendung zu hinterlegen. 

Neu ist die Verfügbarkeit von sogenannten Dashboards zur kompakten Zusammenfassung und prominenten Bereitstellung von Informationen auf der Startseite. Auch eine Rechtschreibehilfe nun in der neuen Anwendung integriert. 

Neu ist zudem ein Formular zur Erfassung der Mangelernährung verfügbar.

Weitere Neuerungen sind angedacht, bereits in Arbeit oder zur Umsetzung geplant (siehe Roadmap).

Mit ePDoc ist nun auch die Tiefenintegration (= Austausch auf Knopfdruck) mit dem elektronischen Patientendossier EPD möglich. Der Schritt lohnt sich aufgrund der initialen Aufwände allerdings nur für grössere Kund/-innen, welche schon eine gewisse Anzahl Bewohnender mit elektronischem Patientendossier aufweisen. 

ePDocLITE ist ein neues, kostengünstiges Angebot für Institutionen mit bis zu 40 Betten, welche die Basisfunktionalität einer Pflegedokumentation nutzen möchten. ePDocLITE enthält die Kernelemente Stammblatt, Medikation, Pflegebericht, Agenda, Pflegeplan (Standardplan und Individueller Plan) sowie Wund- und Hautprotokoll und erfüllt somit die Grundanforderungen bei der Begründung der Pflegeaufwandgruppen. Sie basiert auf derselben Plattform wie RAIsoft.net, bietet somit dieselben Vorteile (webbasiert, zentral bereitgestellt und gewartet) und ist natürlich optimal mit RAIsoft.net integriert. Die Anwendung ist wie RAIsoft.net in denselben drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

ePDocLITE verfügt nebst der Verbindung zum Medikatalog careINDEX von HCI über keine weiteren Schnittstellen, weil man davon ausgeht, dass die Mutationen bei kleineren Institutionen manuell bewirtschaftet werden. Für die übrigen Funktionen stellen wir Ihnen das Datenblatt mit dem Produktvergleich zur Verfügung

Die Preise für einen Wechsel auf RAIsoft.net sind einerseits abhängig von der Grösse der Institution (Bettenzahl im Langzeitbereich resp. Personen im ambulanten Bereich), andererseits von der Nutzung des Funktionsumfangs (NH, LTCF, HC, ePDok, Schnittstellen). Pro Modul und pro Schnittstelle wird eine Gebühr für die Migration erhoben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Die Jahresgebühren für alle Produkte auf SaaS sind höher als die bisherigen Jahresgebühren einer Installation vor Ort. Verschiedene Gründe haben zu einer Erhöhung der Jahresgebühren geführt: Die moderne Technologie, die Plattform wird neu durch BESA QSys betrieben, die Aktualisierungen der Anwendungen (Updates) sind im Preis enthalten, höhere Abgaben an Lizenzpartner u.a.m. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular.

Beim Übergang auf die SaaS-Plattform entfällt das Lizenzfile, da die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lizenznutzung neu zentral überprüft werden kann. Die Abstufungen für die Jahreslizenzen sind neu in 10er Schritten ausgestaltet bis hin zur maximal erforderlichen Anzahl (9999), so dass die effektive Anzahl Betten/Personen an Wichtigkeit verliert.

  • interRAI: «inter» steht als Bezeichnung für die «Internationalität» der Instrumente und der Forscher-Community. Seit der neuen Instrumenten-Generation (2005) heissen die Instrumente jeweils «interRAI» (und nicht mehr «RAI»).
  • LTCF: steht für Long-Term Care Facilities (=Langzeitpflege-Einrichtungen) und löst das bisherige «NH» (=Nursing Home) ab. Es ist die international benutzte Bezeichnung für das Instrument zur Abklärung der Menschen in Alters- und Pflegeheimen.
  • Schweiz: weil das internationale Instrument Schweizer Spezifitäten enthält. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Finanzierung oder den Medizinischen Qualitätsindikatoren.

  • Mit der Umstellung auf interRAI kommen wir dem validierten internationalen Originalinstrument näher und die Schweizer Spezifitäten bleiben erhalten. Das heisst: Es gewährleistet eine wissenschaftlich anerkannte Anwendungsqualität.
  • Es gibt einige neue Items und die Abstufungen bei den Kodierungen sind eindeutiger. Damit soll eine bessere Reliabilität erreicht werden. Das heisst: Die Aussagekraft des Assessments ist sehr zuverlässig.
  • Die Sammlung der unterschiedlichen Assessmentinstrumente von interRAI ermöglicht gleiche Themenbereiche in verschiedenen Settings identisch abzuklären (Core-Items). So kommt das Item «Bad, Dusche» sowohl im interRAI Community Mental Health Schweiz (Item H2h) wie auch im interRAI Home Care Schweiz (Item G2a) und auch im zukünftigen interRAI LTCF Schweiz (Item H1a) vor. Somit wird Gleiches, unabhängig vom Setting, gleich abgeklärt.
  • Die CAPs (Clinical Assessment Protocols) und Skalen der interRAI-Instrumente werden dem heutigen Fachwissen gerechter. In den nächsten Jahren werden die Skalen und CAPs von einer internationalen Forschergruppe aktualisiert und die Schweizer Handbücher entsprechend angepasst.
  • Ein grosser Vorteil von interRAI sind die zahlreichen Skalen. Diese verbessern die Möglichkeiten, klinische Aussagen zu machen.
  • Die Dokumentationsphase reduziert sich von sieben Tagen auf drei Tage gemäss internationalem Standard.

  • Mit dem «interRAI LTCF Schweiz Assessment» sind auch Anpassungen des aktuellen Pflegeaufwandgruppen-Algorithmus erforderlich, weil sich die Beobachtungsperiode teilweise geändert hat, einzelne Items anders skaliert wurden und weitere Items ganz wegfielen bzw. durch andere ersetzt wurden.
  • Der Grossteil des bestehenden Pflegeaufwandgruppen-Mechanismus bleibt allerdings gleich bzw. kann mit dem interRAI LTCF Schweiz praktisch identisch abgebildet werden (insbesondere CPS, ADL-Index von 4-18, Hauptgruppendefinitionen).
     

  • Einzelne Kantone haben eine flächendeckende Umstellung auf LTCF per Stichtag beschlossen, andere Kantone haben LTCF parallel zu RAI-NH freigegeben. In wenigen RAI-Kantonen ist LTCF noch nicht zu gelassen. Hier finden Sie den aktuellen Stand 
  • Auf RAIsoft.net wurde «interRAI LTCF Schweiz» seit 2023 zur Verfügung gestellt. Die vorgängige Migration auf RAIsoft.net ist für die Einführung von interRAI LTCF zwingende Voraussetzung. Circa 30% unserer Kund/-innen im Heimbereich arbeiten bereits mit LTCF. 

DN ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Mit der Umstellung auf interRAI LTCF wird das Schweizer DN ebenfalls auf LTCF angepasst. Das DN LTCF ist nicht Teil der interRAI-Instrumente, bleibt aber in der Schweiz anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.

Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.

  • Einführung des DN LTCF in Ihrer Institution
  • Halbtägige Schulung zum DN LTCF (wenn keine Kenntnisse) online oder vor Ort
  • Zweistündige Online-Sitzung zur Klärung von Fragen bei gutem Vorwissen 
  • Themenzentriertes Coaching vor Ort mit mehreren Teilnehmenden (bei wenig Vorwissen oder Wunsch des Wissens-Update)
  • Klärung von Einzelfragen über die Infoline der BESA QSys AG
     

Die DN-Aufenthalter können im Pflegetagerapport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter:

  • Definieren Sie eine eigene Abteilung DN-Aufenthalter in der RAIsoft
  • Erfassen Sie alle DN-Aufenthalter in dieser Abteilung, ohne die zeitliche Nutzung abzubilden
  • Schliessen Sie die Abteilung DN-Aufenthalter bei der Erstellung des Pflegetageberichts aus und berücksichtigen Sie deren Pflegetage für die Statistik ggf. manuell
     

Im Juli 2019 wurden die KLV-Anpassungen bekanntgegeben, welche ab Januar 2020 in Kraft getreten sind (mit einer verlängerten Übergangsfrist bis Ende 2023). Gemäss den darin enthaltenen Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlungsinstrumente muss zukünftig jede Pflegestufe den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss Zeitmessungen entsprechen (KLV Art. 8b Absatz 2). Um diese Anforderung zu erfüllen, hat BESA Care (heute BESA QSys) den BESA Leistungskatalog 2020 (BESA LK2020) entwickelt, welcher seit Januar 2021 in einem ersten Kanton eingeführt wurde und seither in zahlreichen Kantonen zum Einsatz kommt.

Im Frühling 2021 haben BESA Care und Q-Sys (heute BESA QSys) Online-Informationsveranstaltungen für Vertreter-/innen der kantonalen Behörden, der CURAVIVA Kantonalverbände und der Krankenversicherer durchgeführt, um unter anderem über den BESA LK2020 und den RAI CH-Index 2016 zu informieren.

In Kantonen, in denen sowohl das BESA- wie auch das RAI-System im Einsatz stehen, wurde der BESA Leistungskatalog 2010 in einer gegenüber früheren RAI-Versionen kalibrierten Version eingesetzt, also mit einer linearen Kürzung der Pflegeminuten um 8.45%. Mit Einführung des RAI-CH-Index 2016 wird diese Kalibrierung hinfällig und wir empfehlen Kantonen, die den RAI-CH-Index 2016 einführen, gleichzeitig auch die lineare Kürzung des BESA LK2010 aufzuheben oder direkt auf den BESA LK2020 zu wechseln. Aufgrund der eingangs erwähnten KLV-Änderung empfehlen wir allen Institutionen auf die neuesten Instrumentenversionen des jeweiligen Systems zu wechseln und dies bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist (Ende 2023, bzw. 1.1.2024).
 

Die sogenannten «Mindestanforderungen» sind in KLV Art 8b formuliert und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Nebst der Abgrenzung der enthaltenen Leistungen nach KLV Art. 7 Absatz 2 geht es darin insbesondere darum, dass sich die Instrumente auf in der Schweiz durchgeführte, repräsentative und wissenschaftliche Zeitstudien stützen müssen. Die Zeitstudien müssen auf einer schweizweit einheitlichen, von Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen gemeinsam vereinbarten Methodik beruhen. Um die Einigung bezüglich Zeitstudien-Methodik zu erreichen, wurde von CURAVIVA Schweiz eine nationale Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern dieser 3 Gruppen, ins Leben gerufen.

BESA QSys stützt sich bis auf Weiteres auf die bestehenden und bewährten CURAtime-Zeitstudien, der besten verfügbaren Datengrundlage, sofern von der nationalen Arbeitsgruppe nichts Anderes entschieden wird.

Der neue BESA Leistungskatalog wurde entwickelt, um die in KLV Art. 8b formulierten Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente des Bundesamtes für Gesundheit zu erfüllen. BESA QSys hat über 1200 CURAtime-Zeitmessungen aus den Jahren 2017-2019 bei 23 Institutionen aus 8 verschiedenen Kantonen als Datengrundlage genommen und in Zusammenarbeit mit Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) mathematische Anpassungen am BESA Leistungskatalog erarbeitet. BESA QSys bedankt sich an dieser Stelle bei allen Kund/-innen, die bereit waren, ihre Daten aus den CURAtime-Zeitstudien mit uns zu teilen. Es hat sich bestätigt, dass die Itemstruktur und die den Leistungsitems hinterlegten Pflegeminuten und Häufigkeiten im BESA LK2010 nach wie vor stimmen. Um die Mindestanforderungen des BAG zu erfüllen, wurde die lineare Kürzung aufgehoben und mathematische Anpassungen an den Querschnittleistungen und Mitwirkungsfaktor vorgenommen.
 

Der BESA Leistungskatalog LK2020 wurde auf der Basis von aktuellen, repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entwickelt. Es konnte bestätigt werden, dass die Struktur des BESA LK2010 und die den Leistungsitems hinterlegten Normminutenwerte nach wie vor gut stimmen. Um die KLV-Mindestanforderungen zu erfüllen, mussten daher nur auf mathematischer Ebene Anpassungen gemacht werden. Dazu wurden verschiedene mathematische Modelle geprüft.

Es konnte aufgezeigt werden, dass mit folgenden Anpassungen, die geforderte Übereinstimmung mit Zeitstudien erreicht werden kann: Aufhebung der linearen Kürzung, Anpassung der Verteilung der Querschnittsleistungen und Anpassungen an der Abstufung des sog. Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen. Die mathematischen Anpassungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro BASS in Bern gemacht. (Der Bericht, der im Rahmen dieser Zusammenarbeit erstellt wurde, steht den Mitgliedern der nationalen Arbeitsgruppe Zeitstudien-Methodik zur Verfügung.)
 

Da die Struktur des BESA LK und die Items gleich sind, ist die Anwendung des BESA LK2020 gleich wie beim bewährten BESA LK2010. Eine der Anpassungen ist die feinere mathematische Abstufung des sogenannten Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen.

Die sichtbarste Änderung beim Wechsel vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 ist bei den Querschnittsleistungen zu beobachten. Die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%, welche bisher auf die Querschnittsleistungen angewandt wurde, führt zu Veränderungen in den Minutenwerten im Massnahmenpaket 6. So sind im BESA LK2020 keine Minuswerte bei den Querschnittsleistungen mehr möglich. Auch die Verteilung der Querschnittsleistungen wurde angepasst.

Diese mathematischen Anpassungen wurden vorgenommen, damit der BESA LK2020 als Pauschalleistungsinstrument die KLV-Pflegestufen von 1-12 im Vergleich zu Zeitstudien korrekt abbildet. Auch bei gleichbleibenden Leistungen ist mit einer Änderung in den Minutenwerten zu rechnen, wenn vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 gewechselt wird.

BESA QSys empfiehlt grundsätzlich die Einführung des BESA LK2020, um die in der KLV neu formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen. Wir empfehlen zudem, frühzeitig mit BESA QSys Kontakt aufzunehmen, um die Umstellung gemeinsam planen zu können. Wir benötigen eine Vorlaufzeit von rund 3 Monaten, um die Umstellung garantieren zu können. Die Anfragen werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Kantonen, in denen sowohl BESA als auch RAI im Einsatz sind, empfehlen wir dringend eine parallele Einführung des BESA LK2020 und des RAI Index 2016. Somit werden die KLV Leistungen im Kanton für alle Institutionen gleichermassen entgolten.

Sollte es aufgrund der terminlichen Frist nicht mehr möglich sein, auf den BESA LK2020 zu wechseln, empfehlen wir zumindest die Aufhebung der linearen Kürzung. Dies ist je nach Anzahl der gleichzeitigen Anfragen auch kurzfristig möglich. Die Priorisierung erfolgt auch hier chronologisch nach Eingang der Anfragen. (Die Kantone wurden bereits im Jahr 2016 informiert, dass bei einer kantonalen Einführung des RAI-Index 2016, die Aufhebung der linearen Kürzung des BESA LK2010 aus unserer Sicht zwingend ist.)

Kantone, die sich gerne ein Bild über die Auswirkung der Aufhebung der linearen Kürzung oder der Einführung des BESA LK2020 machen möchten, können sich an BESA QSys (info@besaqsys.ch) wenden für eine kantonsspezifische Evaluation.
 

Die Anpassung am BESA LK2020 mit der grössten Auswirkung ist die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%. Ist die Aufhebung der linearen Kürzung bereits für den BESA LK2010 erfolgt, kann es mit der Umstellung auf den BESA LK2020 nochmals zu einer leichten Änderung der Pflegeminuten kommen, abhängig vom Casemix der Bewohner/-innen. Das Hauptargument für den BESA LK2020 ist, dass die mit diesem Leistungskatalog ausgewiesenen Pflegeleistungen den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entsprechen.
 

Im Kanton Solothurn wurde der RAI Index 2016 eingeführt und ein Krankenversicherer hat dagegen geklagt. Nun hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Kantone in der Einführung von kantonalen Versionen der Bedarfsklärungssysteme frei sind. Ab Ablauf der KLV-Übergangsfrist müssen diese Versionen aber die neuen nationalen Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente erfüllen.
 

Die Einführung erfolgt im Anschluss an den kantonalen Entscheid jeweils entweder auf den 1. Januar oder den 1. Juli. Damit die Einführung bei den Kund/-innen per gewünschtem Stichtag erfolgen kann, wird der kantonale Entscheid mit einem Vorlauf von drei Monaten vorausgesetzt. Der Kanton Schaffhausen hat als erster Kanton den BESA LK2020 auf den 1. Januar 2021 eingeführt. Im Jahr 2022 folgten die Kantone Zürich, Zug und Schwyz. Im Kanton St. Gallen wird der BESA LK2020 ab dem 1. Januar 2022 etappenweise eingeführt.
 

Wie eingangs erwähnt, hat BESA QSys die Anpassungen im BESA LK2020 auf einer breiten Datengrundlage (mehr als 1200 CURAtime-Erhebungen in 23 Institutionen) ermittelt. Externe Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) haben dazu einen entsprechenden Bericht verfasst. Gemäss KLV Art 8b Ziffer 2 muss die Zeitstudien-Methodik schweizweit einheitlich und von Versicherern, Leistungserbringen und Kantonen gemeinsam vereinbart werden. Dazu wurde eine nationale Arbeitsgruppe mit Vertretern dieser 3 Stakeholder sowie CURAVIVA Schweiz ins Leben gerufen. Noch wurde nicht bestätigt, dass CURAtime als Zeitstudien-Methodik akzeptiert wird. Allerdings sind CURAtime-Zeitstudien im Moment in der Langzeitpflege weit verbreitet und bewährt. Sowohl der BESA LK2020 wie auch der RAI-Index 2016 stützen sich auf CURAtime-Daten. Eine Alternative zu CURAtime zu entwickeln und in den Institutionen neue Messungen durchzuführen, wäre sehr teuer und zeitaufwändig. Selbst wenn neue Zeitstudien gemacht werden müssten, ändert das aus Sicht von BESA QSys nichts daran, dass die Entscheidung über die eingesetzten Systemversionen bei den Kantonen bleibt und aktuell der BESA LK2020 die tatsächlich erbrachten Leistungen am besten abbilde.

Ja, der BESA LK2020 bildet die Pflegestufen im Vergleich zu Echtzeitmessungen besser ab. Nachdem bereits im BESA LK2010 die psychogeriatrischen Leistungen besser abgebildet werden konnten, können nun mit dem BESA LK2020 aufgrund der wegfallenden linearen Kürzung sowie weiteren Anpassungen die KLV-pflichtigen Pflegeleistungen noch adäquater abgerechnet werden.

Nachdem der Stichtag für die Umstellung festgelegt wurde, ist darauf zu achten, dass an diesem Datum keine Erhebungen «in Bearbeitung» sind. Am Stichtag selbst erstellt das BESA System automatisch für alle abgeschlossenen LK2010 der aktiven Bewohnerdossiers eine Erhebung mit dem BESA LK2020 und berechnet die neue Pflegestufe. Der bestehende Erhebungsrhythmus bleibt dabei erhalten. Es ist also ausreichend, ab dem Stichtag die aktuellen Bedarfsmeldungen über den üblichen Prozess den Versicherern zuzustellen. 

BESA: Ihre Daten können nur dann im Care Report dargestellt werden, wenn Sie mit BESA Qualität arbeiten. Trifft das zu und Sie können Ihre Daten trotzdem nicht sehen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 


RAI: Ihre Daten werden nur dann im Care Report dargestellt, wenn Ihre Institution die MQI-Daten für die Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik an BESA QSys übermittelt. Trifft das zu und Sie können Ihre Daten trotzdem nicht sehen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Den direkten Zugang zum Care Report erhalten Sie über das Kundenportal. Wenn Sie noch kein Login haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Leitungsperson auf. Sie kann Ihnen ein Login mit den nötigen Berechtigungen erteilen. 

Die Basisversion des Care Reports unterstützt Institutionen dabei, Qualitätstrends frühzeitig zu erkennen und bildet die Grundlage für datenbasierte Massnahmen. Zudem werden umfassende Vergleiche innerhalb der Institution, zwischen Abteilungen, mit ähnlichen Institutionen sowie auf kantonaler und schweizweiter Ebene ermöglicht. 
Der Care Report Pro bietet erweiterte Möglichkeiten für die Analyse, indem multidimensionale Vergleiche möglich sind, zum Beispiel zwischen beliebig vielen Qualitätsindikatoren. Zusätzliche Funktionen wie beispielsweise der Darstellung der MQI in einem Netzdiagramm auf Abteilungsebene, verschiedene Exportmöglichkeiten und dem Erstellen einer Favoritenlisten erlauben Langzeitpflegeinstitutionen eine vertiefte und umfassende Auswertung der Daten. Dadurch geht der Care Report Pro einen wichtigen Schritt weiter und ermöglicht eine noch präzisere und detailliertere Beurteilung der Pflegequalität. 

  • Die QI-/ Benchmark-Daten entsprechen der realen Bewohnenden-Situation (tatsächliche Prozentwerte. Die Ergebnisse aus den Assessments fliessen 1:1 in die Auswertungen ein und können pro Bewohner/-in nachvollzogen werden. Die vom BAG publizierten Daten werden risikoadjiustiert. Das ist ein komplexes Verfahren, welches einen differenzierten Vergleich der Institutionen zulässt. Dieses Verfahren verändert jedoch die Ql-Daten, die Prozentwerte werden angepasst. Die vom BAG publizierten Daten basieren auf einer Jahresoptik (die letzte Erhebung aller im Jahr X mindestens an einem Tag anwesenden Bewohnenden wird berücksichtigt). Die Daten im Ql-Bericht für RAI-NH basieren ebenfalls auf der Jahresoptik - für das Jahr 2021 bis einschliesslich Oktober, ab 2022 wird das vollständige Kalenderjahr berücksichtigt. Die Daten im Benchmark-Bericht für BESA beruhen auf der ursprünglich vom BFS definierten Stichtagsoptik, das heisst nur die am Stichtag anwesenden Bewohnenden werden für die Indikatoren berücksichtigt, entsprechend der ursprünglichen Definition des BFS. 
  • In Kantonen, welche sowohl RAI- wie auch BESA-Institutionen haben, gibt es Unterschiede bei der kantonalen Bewohnenden-Zahl. Dies lässt sich damit erklären, dass das BAG alle Bewohnenden (RAI und BESA) addiert hat. In den QI-Berichten werden jedoch nur die Bewohnenden des eigenen Systems ausgewiesen, also beispielsweise nur diejenigen mit RAI-NH.
     

Beim Grademix-Konfigurator (GMK) handelt es sich um ein gemeinsames Projekt mit der Berner Fachhochschule unter dem Einbezug von über 20 Praxispartnern (Langzeitpflegeinstitutionen aus drei verschiedenen Sprachregionen der Schweiz). Das Projekt wird auch durch Innosuisse unterstützt. Zweck dieses Projekts ist es, Pflegeinstitutionen eine datenbasierte Berechnung des Grademix zu ermöglichen. Dabei wird zum ersten Mal die Komplexität der einzelnen Bewohnendensituationen bestimmt und zusammen mit dem angestrebten Qualitätslevel für den Grademix-Soll-Berechnung berücksichtigt. Dafür wird eine Anwendung zur Verfügung gestellt, die den Personalbedarf anhand dreier Algorithmen bestimmt. Die Algorithmen basieren auf Routinedaten und nationalen Vorgaben sowie definierten Qualitätslevels. 
Die Markteinführung des Grademix-Konfigurators ist für den Herbst 2025 geplant. 

Mit der Erweiterung „Heiminformationssystem“ bietet Carefolio LongTerm zusätzliche Funktionalitäten, die die Planung und Optimierung von Arbeitsprozessen in verschiedenen Bereichen der Einrichtung unterstützen. Auf Wunsch können damit die Bereiche Aktivierung, Küche, Hauswirtschaft und Facility Management im Carefolio LongTerm integriert werden. Dies umfasst die Verwaltung von Infrastruktur und Inventar, einschliesslich der Bearbeitung von Aufträgen für Reinigung, Reparaturen oder Transport.