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DN ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Mit der Umstellung auf interRAI LTCF wird das Schweizer DN ebenfalls auf LTCF angepasst. Das DN LTCF ist nicht Teil der interRAI-Instrumente, bleibt aber in der Schweiz anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.

Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.

  • Einführung des DN LTCF in Ihrer Institution
  • Halbtägige Schulung zum DN LTCF (wenn keine Kenntnisse) online oder vor Ort
  • Zweistündige Online-Sitzung zur Klärung von Fragen bei gutem Vorwissen 
  • Themenzentriertes Coaching vor Ort mit mehreren Teilnehmenden (bei wenig Vorwissen oder Wunsch des Wissens-Update)
  • Klärung von Einzelfragen über die Infoline der BESA QSys AG
     

Die DN-Aufenthalter können im Pflegetagerapport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter:

  • Definieren Sie eine eigene Abteilung DN-Aufenthalter in der RAIsoft
  • Erfassen Sie alle DN-Aufenthalter in dieser Abteilung, ohne die zeitliche Nutzung abzubilden
  • Schliessen Sie die Abteilung DN-Aufenthalter bei der Erstellung des Pflegetageberichts aus und berücksichtigen Sie deren Pflegetage für die Statistik ggf. manuell