Was bedeutet die Abkürzung DN?
Diese Abkürzung steht für Day & Night (Tages- und Nachtaufenthalter).
Diese Abkürzung steht für Day & Night (Tages- und Nachtaufenthalter).
DN ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Mit der Umstellung auf interRAI LTCF wird das Schweizer DN ebenfalls auf LTCF angepasst. Das DN LTCF ist nicht Teil der interRAI-Instrumente, bleibt aber in der Schweiz anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.
Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.
Wenn keine NH/LTCF-Kenntnisse vorliegen wird empfohlen, dass im Vorfeld eine interRAI LTCF-Koordinator/-innenschulung besucht wird, um die Zusammenhänge zu verstehen. Alternativ besteht die Möglichkeit eines spezifischen Coachings vor Ort oder online.
Sie können direkt über das Onlineformular eine Beratung anfragen.
Die DN-Aufenthalter können im Pflegetagerapport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter: