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ePDocLITE ist ein neues, kostengünstiges Angebot für Institutionen mit bis zu 40 Betten, welche die Basisfunktionalität einer Pflegedokumentation nutzen möchten. ePDocLITE enthält die Kernelemente Stammblatt, Medikation, Pflegebericht, Agenda, Pflegeplan (Standardplan und Individueller Plan) sowie Wund- und Hautprotokoll und erfüllt somit die Grundanforderungen bei der Begründung der Pflegeaufwandgruppen. Sie basiert auf derselben Plattform wie RAIsoft.net, bietet somit dieselben Vorteile (webbasiert, zentral bereitgestellt und gewartet) und ist natürlich optimal mit RAIsoft.net integriert. Die Anwendung ist wie RAIsoft.net in denselben drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

ePDocLITE verfügt nebst der Verbindung zum Medikatalog careINDEX von HCI über keine weiteren Schnittstellen, weil man davon ausgeht, dass die Mutationen bei kleineren Institutionen manuell bewirtschaftet werden. Für die übrigen Funktionen stellen wir Ihnen das Datenblatt mit dem Produktvergleich zur Verfügung

Die Preise für einen Wechsel auf RAIsoft.net sind einerseits abhängig von der Grösse der Institution (Bettenzahl im Langzeitbereich resp. Personen im ambulanten Bereich), andererseits von der Nutzung des Funktionsumfangs (NH, LTCF, HC, ePDok, Schnittstellen). Pro Modul und pro Schnittstelle wird eine Gebühr für die Migration erhoben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Die Jahresgebühren für alle Produkte auf SaaS sind höher als die bisherigen Jahresgebühren einer Installation vor Ort. Verschiedene Gründe haben zu einer Erhöhung der Jahresgebühren geführt: Die moderne Technologie, die Plattform wird neu durch BESA QSys betrieben, die Aktualisierungen der Anwendungen (Updates) sind im Preis enthalten, höhere Abgaben an Lizenzpartner u.a.m. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular.

Beim Übergang auf die SaaS-Plattform entfällt das Lizenzfile, da die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lizenznutzung neu zentral überprüft werden kann. Die Abstufungen für die Jahreslizenzen sind neu in 10er Schritten ausgestaltet bis hin zur maximal erforderlichen Anzahl (9999), so dass die effektive Anzahl Betten/Personen an Wichtigkeit verliert.

  • interRAI: «inter» steht als Bezeichnung für die «Internationalität» der Instrumente und der Forscher-Community. Seit der neuen Instrumenten-Generation (2005) heissen die Instrumente jeweils «interRAI» (und nicht mehr «RAI»).
  • LTCF: steht für Long-Term Care Facilities (=Langzeitpflege-Einrichtungen) und löst das bisherige «NH» (=Nursing Home) ab. Es ist die international benutzte Bezeichnung für das Instrument zur Abklärung der Menschen in Alters- und Pflegeheimen.
  • Schweiz: weil das internationale Instrument Schweizer Spezifitäten enthält. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Finanzierung oder den Medizinischen Qualitätsindikatoren.

  • Mit der Umstellung auf interRAI kommen wir dem validierten internationalen Originalinstrument näher und die Schweizer Spezifitäten bleiben erhalten. Das heisst: Es gewährleistet eine wissenschaftlich anerkannte Anwendungsqualität.
  • Es gibt einige neue Items und die Abstufungen bei den Kodierungen sind eindeutiger. Damit soll eine bessere Reliabilität erreicht werden. Das heisst: Die Aussagekraft des Assessments ist sehr zuverlässig.
  • Die Sammlung der unterschiedlichen Assessmentinstrumente von interRAI ermöglicht gleiche Themenbereiche in verschiedenen Settings identisch abzuklären (Core-Items). So kommt das Item «Bad, Dusche» sowohl im interRAI Community Mental Health Schweiz (Item H2h) wie auch im interRAI Home Care Schweiz (Item G2a) und auch im zukünftigen interRAI LTCF Schweiz (Item H1a) vor. Somit wird Gleiches, unabhängig vom Setting, gleich abgeklärt.
  • Die CAPs (Clinical Assessment Protocols) und Skalen der interRAI-Instrumente werden dem heutigen Fachwissen gerechter. In den nächsten Jahren werden die Skalen und CAPs von einer internationalen Forschergruppe aktualisiert und die Schweizer Handbücher entsprechend angepasst.
  • Ein grosser Vorteil von interRAI sind die zahlreichen Skalen. Diese verbessern die Möglichkeiten, klinische Aussagen zu machen.
  • Die Dokumentationsphase reduziert sich von sieben Tagen auf drei Tage gemäss internationalem Standard.

  • Mit dem «interRAI LTCF Schweiz Assessment» sind auch Anpassungen des aktuellen Pflegeaufwandgruppen-Algorithmus erforderlich, weil sich die Beobachtungsperiode teilweise geändert hat, einzelne Items anders skaliert wurden und weitere Items ganz wegfielen bzw. durch andere ersetzt wurden.
  • Der Grossteil des bestehenden Pflegeaufwandgruppen-Mechanismus bleibt allerdings gleich bzw. kann mit dem interRAI LTCF Schweiz praktisch identisch abgebildet werden (insbesondere CPS, ADL-Index von 4-18, Hauptgruppendefinitionen).
     

  • Einzelne Kantone haben eine flächendeckende Umstellung auf LTCF per Stichtag beschlossen, andere Kantone haben LTCF parallel zu RAI-NH freigegeben. In wenigen RAI-Kantonen ist LTCF noch nicht zu gelassen. Hier finden Sie den aktuellen Stand 
  • Auf RAIsoft.net wurde «interRAI LTCF Schweiz» seit 2023 zur Verfügung gestellt. Die vorgängige Migration auf RAIsoft.net ist für die Einführung von interRAI LTCF zwingende Voraussetzung. Circa 30% unserer Kund/-innen im Heimbereich arbeiten bereits mit LTCF. 

DN ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Mit der Umstellung auf interRAI LTCF wird das Schweizer DN ebenfalls auf LTCF angepasst. Das DN LTCF ist nicht Teil der interRAI-Instrumente, bleibt aber in der Schweiz anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.

Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.

  • Einführung des DN LTCF in Ihrer Institution
  • Halbtägige Schulung zum DN LTCF (wenn keine Kenntnisse) online oder vor Ort
  • Zweistündige Online-Sitzung zur Klärung von Fragen bei gutem Vorwissen 
  • Themenzentriertes Coaching vor Ort mit mehreren Teilnehmenden (bei wenig Vorwissen oder Wunsch des Wissens-Update)
  • Klärung von Einzelfragen über die Infoline der BESA QSys AG
     

Die DN-Aufenthalter können im Pflegetagerapport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter:

  • Definieren Sie eine eigene Abteilung DN-Aufenthalter in der RAIsoft
  • Erfassen Sie alle DN-Aufenthalter in dieser Abteilung, ohne die zeitliche Nutzung abzubilden
  • Schliessen Sie die Abteilung DN-Aufenthalter bei der Erstellung des Pflegetageberichts aus und berücksichtigen Sie deren Pflegetage für die Statistik ggf. manuell
     

Im Juli 2019 wurden die KLV-Anpassungen bekanntgegeben, welche ab Januar 2020 in Kraft getreten sind (mit einer verlängerten Übergangsfrist bis Ende 2023). Gemäss den darin enthaltenen Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlungsinstrumente muss zukünftig jede Pflegestufe den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss Zeitmessungen entsprechen (KLV Art. 8b Absatz 2). Um diese Anforderung zu erfüllen, hat BESA Care (heute BESA QSys) den BESA Leistungskatalog 2020 (BESA LK2020) entwickelt, welcher seit Januar 2021 in einem ersten Kanton eingeführt wurde und seither in zahlreichen Kantonen zum Einsatz kommt.

Im Frühling 2021 haben BESA Care und Q-Sys (heute BESA QSys) Online-Informationsveranstaltungen für Vertreter-/innen der kantonalen Behörden, der CURAVIVA Kantonalverbände und der Krankenversicherer durchgeführt, um unter anderem über den BESA LK2020 und den RAI CH-Index 2016 zu informieren.

In Kantonen, in denen sowohl das BESA- wie auch das RAI-System im Einsatz stehen, wurde der BESA Leistungskatalog 2010 in einer gegenüber früheren RAI-Versionen kalibrierten Version eingesetzt, also mit einer linearen Kürzung der Pflegeminuten um 8.45%. Mit Einführung des RAI-CH-Index 2016 wird diese Kalibrierung hinfällig und wir empfehlen Kantonen, die den RAI-CH-Index 2016 einführen, gleichzeitig auch die lineare Kürzung des BESA LK2010 aufzuheben oder direkt auf den BESA LK2020 zu wechseln. Aufgrund der eingangs erwähnten KLV-Änderung empfehlen wir allen Institutionen auf die neuesten Instrumentenversionen des jeweiligen Systems zu wechseln und dies bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist (Ende 2023, bzw. 1.1.2024).
 

Die sogenannten «Mindestanforderungen» sind in KLV Art 8b formuliert und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Nebst der Abgrenzung der enthaltenen Leistungen nach KLV Art. 7 Absatz 2 geht es darin insbesondere darum, dass sich die Instrumente auf in der Schweiz durchgeführte, repräsentative und wissenschaftliche Zeitstudien stützen müssen. Die Zeitstudien müssen auf einer schweizweit einheitlichen, von Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen gemeinsam vereinbarten Methodik beruhen. Um die Einigung bezüglich Zeitstudien-Methodik zu erreichen, wurde von CURAVIVA Schweiz eine nationale Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern dieser 3 Gruppen, ins Leben gerufen.

BESA QSys stützt sich bis auf Weiteres auf die bestehenden und bewährten CURAtime-Zeitstudien, der besten verfügbaren Datengrundlage, sofern von der nationalen Arbeitsgruppe nichts Anderes entschieden wird.