Wie komme ich zu einem Angebot für den Umstieg auf ePDoc?
Melden Sie Sich via Onlineformular und wir stellen Ihnen ein individuelles Angebot für den Umstieg zusammen.
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ePDocLITE ist ein neues, kostengünstiges Angebot für kleine Institutionen bis 40 Betten, welche die Basisfunktionalität einer Pflegedokumentation nutzen möchten. Die ePDocLITE Version enthält die Kernelemente Stammblatt, Medikation, Pflegebericht, Agenda, Pflegeplan (Standardplan und Individueller Plan) sowie Wund- und Hautprotokoll und erfüllt somit die Grundanforderungen bei der Begründung der Pflegeaufwandgruppen. Sie basiert auf derselben Plattform wie RAIsoft.net, bietet somit dieselben Vorteile (webbasiert, zentral bereitgestellt und gewartet) und ist natürlich optimal mit RAIsoft.net integriert. Die Anwendung ist wie RAIsoft.net in denselben drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.
ePDocLITE verfügt nebst der Verbindung zum Medikatalog careINDEX von HCI über keine weiteren Schnittstellen, weil man davon ausgeht, dass die Mutationen bei kleineren Institutionen manuell bewirtschaftet werden. Für die übrigen Funktionen stellen wir Ihnen das Datenblatt mit dem Produktvergleich zur Verfügung
Ja, ein späterer Wechsel auf die Vollversion ist jederzeit und ohne Probleme möglich.
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Gerne richten wir Ihnen bei Bedarf einen zeitlich befristeten Demozugang ein. So können Sie die Anwendungen eigenständig erleben und ausprobieren. Wenden Sie sich hierfür per Onlineformular.
Auf Wunsch präsentieren wir Ihnen die Anwendung gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort oder über eine Videopräsentation. Kontaktieren sie uns hierfür über dasselbe Onlineformular wie für den Demozugang.
Mit der neuen webbasierten SaaS-Plattform wird das neue Instrument interRAI HC Schweiz bereitgestellt. Die bisher auf dem Client/Server Plattform verfügbare HC-Version wird nicht auf der neuen Plattform zur Verfügung stehen. Beim Schritt auf die SaaS Plattform wechseln bestehende HC-Kund/-innen somit auf die neue interRAI HC-Version.
interRAI LTCF wurde für die Schweiz angepasst und übersetzt. Die Integration in RAIsoft.net ist bereits abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass interRAI LTCF nur auf der RAIsoft SaaS Plattform zur Verfügung stehen wird.
Die Preise für einen Wechsel auf RAIsoft.net sind einerseits abhängig von der Grösse der Institution (Bettenzahl im Langzeitbereich resp. Personen im ambulanten Bereich), andererseits von der Nutzung des Funktionsumfangs (NH, LTCF, HC, ePDok, Schnittstellen). Pro Modul und pro Schnittstelle wird eine Gebühr für die Migration erhoben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Die Jahresgebühren für alle Produkte auf SaaS sind höher als die bisherigen Jahresgebühren einer Installation vor Ort. Verschiedene Gründe haben zu einer Erhöhung der Jahresgebühren geführt: Die moderne Technologie, die Plattform wird neu durch BESA QSys betrieben, die Aktualisierungen der Anwendungen (Updates) sind im Preis enthalten, höhere Abgaben an Lizenzpartner u.a.m. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular.
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Beim Übergang auf die SaaS Plattform entfällt das Lizenzfile, da die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lizenznutzung neu zentral überprüft werden kann. Die Abstufungen für die Jahreslizenzen sind neu in 10er Schritten ausgestaltet bis hin zur maximal erforderlichen Anzahl (9999), so dass die effektive Anzahl Betten / Personen an Wichtigkeit verliert.
Diese Abkürzung steht für Day & Night (Tages- und Nachtaufenthalter).
DN ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Mit der Umstellung auf interRAI LTCF wird das Schweizer DN ebenfalls auf LTCF angepasst. Das DN LTCF ist nicht Teil der interRAI-Instrumente, bleibt aber in der Schweiz anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.
Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.
Wenn keine NH/LTCF-Kenntnisse vorliegen wird empfohlen, dass im Vorfeld eine interRAI LTCF-Koordinator/-innenschulung besucht wird, um die Zusammenhänge zu verstehen. Alternativ besteht die Möglichkeit eines spezifischen Coachings vor Ort oder online.
Sie können direkt über das Onlineformular eine Beratung anfragen.
Die DN-Aufenthalter können im Pflegetagerapport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter:
Im Juli 2019 wurden die KLV-Anpassungen bekanntgegeben, welche ab Januar 2020 in Kraft getreten sind (mit einer verlängerten Übergangsfrist bis Ende 2023). Gemäss den darin enthaltenen Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlungsinstrumente muss zukünftig jede Pflegestufe den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss Zeitmessungen entsprechen (KLV Art. 8b Absatz 2). Um diese Anforderung zu erfüllen, hat BESA Care (heute BESA QSys) den BESA Leistungskatalog 2020 (BESA LK2020) entwickelt, welcher seit Januar 2021 in einem ersten Kanton eingeführt wurde und seither in zahlreichen Kantonen zum Einsatz kommt.
Im Frühling 2021 haben BESA Care und Q-Sys (heute BESA QSys) Online-Informationsveranstaltungen für Vertreter-/innen der kantonalen Behörden, der CURAVIVA Kantonalverbände und der Krankenversicherer durchgeführt, um unter anderem über den BESA LK2020 und den RAI CH-Index 2016 zu informieren.
In Kantonen, in denen sowohl das BESA- wie auch das RAI-System im Einsatz stehen, wurde der BESA Leistungskatalog 2010 in einer gegenüber früheren RAI-Versionen kalibrierten Version eingesetzt, also mit einer linearen Kürzung der Pflegeminuten um 8.45%. Mit Einführung des RAI-CH-Index 2016 wird diese Kalibrierung hinfällig und wir empfehlen Kantonen, die den RAI-CH-Index 2016 einführen, gleichzeitig auch die lineare Kürzung des BESA LK2010 aufzuheben oder direkt auf den BESA LK2020 zu wechseln. Aufgrund der eingangs erwähnten KLV-Änderung empfehlen wir allen Institutionen auf die neuesten Instrumentenversionen des jeweiligen Systems zu wechseln und dies bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist (Ende 2023, bzw. 1.1.2024).