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Der neue BESA Leistungskatalog wurde entwickelt, um die in KLV Art. 8b formulierten Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente des Bundesamtes für Gesundheit zu erfüllen. BESA QSys hat über 1200 CURAtime-Zeitmessungen aus den Jahren 2017-2019 bei 23 Institutionen aus 8 verschiedenen Kantonen als Datengrundlage genommen und in Zusammenarbeit mit Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) mathematische Anpassungen am BESA Leistungskatalog erarbeitet. BESA QSys bedankt sich an dieser Stelle bei allen Kund/-innen, die bereit waren, ihre Daten aus den CURAtime-Zeitstudien mit uns zu teilen. Es hat sich bestätigt, dass die Itemstruktur und die den Leistungsitems hinterlegten Pflegeminuten und Häufigkeiten im BESA LK2010 nach wie vor stimmen. Um die Mindestanforderungen des BAG zu erfüllen, wurde die lineare Kürzung aufgehoben und mathematische Anpassungen an den Querschnittleistungen und Mitwirkungsfaktor vorgenommen.
 

Der BESA Leistungskatalog LK2020 wurde auf der Basis von aktuellen, repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entwickelt. Es konnte bestätigt werden, dass die Struktur des BESA LK2010 und die den Leistungsitems hinterlegten Normminutenwerte nach wie vor gut stimmen. Um die KLV-Mindestanforderungen zu erfüllen, mussten daher nur auf mathematischer Ebene Anpassungen gemacht werden. Dazu wurden verschiedene mathematische Modelle geprüft.

Es konnte aufgezeigt werden, dass mit folgenden Anpassungen, die geforderte Übereinstimmung mit Zeitstudien erreicht werden kann: Aufhebung der linearen Kürzung, Anpassung der Verteilung der Querschnittsleistungen und Anpassungen an der Abstufung des sog. Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen. Die mathematischen Anpassungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro BASS in Bern gemacht. (Der Bericht, der im Rahmen dieser Zusammenarbeit erstellt wurde, steht den Mitgliedern der nationalen Arbeitsgruppe Zeitstudien-Methodik zur Verfügung.)
 

Da die Struktur des BESA LK und die Items gleich sind, ist die Anwendung des BESA LK2020 gleich wie beim bewährten BESA LK2010. Eine der Anpassungen ist die feinere mathematische Abstufung des sogenannten Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen.

Die sichtbarste Änderung beim Wechsel vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 ist bei den Querschnittsleistungen zu beobachten. Die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%, welche bisher auf die Querschnittsleistungen angewandt wurde, führt zu Veränderungen in den Minutenwerten im Massnahmenpaket 6. So sind im BESA LK2020 keine Minuswerte bei den Querschnittsleistungen mehr möglich. Auch die Verteilung der Querschnittsleistungen wurde angepasst.

Diese mathematischen Anpassungen wurden vorgenommen, damit der BESA LK2020 als Pauschalleistungsinstrument die KLV-Pflegestufen von 1-12 im Vergleich zu Zeitstudien korrekt abbildet. Auch bei gleichbleibenden Leistungen ist mit einer Änderung in den Minutenwerten zu rechnen, wenn vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 gewechselt wird.

BESA QSys empfiehlt grundsätzlich die Einführung des BESA LK2020, um die in der KLV neu formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen. Wir empfehlen zudem, frühzeitig mit BESA QSys Kontakt aufzunehmen, um die Umstellung gemeinsam planen zu können. Wir benötigen eine Vorlaufzeit von rund 3 Monaten, um die Umstellung garantieren zu können. Die Anfragen werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Kantonen, in denen sowohl BESA als auch RAI im Einsatz sind, empfehlen wir dringend eine parallele Einführung des BESA LK2020 und des RAI Index 2016. Somit werden die KLV Leistungen im Kanton für alle Institutionen gleichermassen entgolten.

Sollte es aufgrund der terminlichen Frist nicht mehr möglich sein, auf den BESA LK2020 zu wechseln, empfehlen wir zumindest die Aufhebung der linearen Kürzung. Dies ist je nach Anzahl der gleichzeitigen Anfragen auch kurzfristig möglich. Die Priorisierung erfolgt auch hier chronologisch nach Eingang der Anfragen. (Die Kantone wurden bereits im Jahr 2016 informiert, dass bei einer kantonalen Einführung des RAI-Index 2016, die Aufhebung der linearen Kürzung des BESA LK2010 aus unserer Sicht zwingend ist.)

Kantone, die sich gerne ein Bild über die Auswirkung der Aufhebung der linearen Kürzung oder der Einführung des BESA LK2020 machen möchten, können sich an BESA QSys (info@besaqsys.ch) wenden für eine kantonsspezifische Evaluation.
 

Die Anpassung am BESA LK2020 mit der grössten Auswirkung ist die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%. Ist die Aufhebung der linearen Kürzung bereits für den BESA LK2010 erfolgt, kann es mit der Umstellung auf den BESA LK2020 nochmals zu einer leichten Änderung der Pflegeminuten kommen, abhängig vom Casemix der Bewohner/-innen. Das Hauptargument für den BESA LK2020 ist, dass die mit diesem Leistungskatalog ausgewiesenen Pflegeleistungen den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entsprechen.
 

Im Kanton Solothurn wurde der RAI Index 2016 eingeführt und ein Krankenversicherer hat dagegen geklagt. Nun hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Kantone in der Einführung von kantonalen Versionen der Bedarfsklärungssysteme frei sind. Ab Ablauf der KLV-Übergangsfrist müssen diese Versionen aber die neuen nationalen Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente erfüllen.
 

Die Einführung erfolgt im Anschluss an den kantonalen Entscheid jeweils entweder auf den 1. Januar oder den 1. Juli. Damit die Einführung bei den Kund/-innen per gewünschtem Stichtag erfolgen kann, wird der kantonale Entscheid mit einem Vorlauf von drei Monaten vorausgesetzt. Der Kanton Schaffhausen hat als erster Kanton den BESA LK2020 auf den 1. Januar 2021 eingeführt. Im Jahr 2022 folgten die Kantone Zürich, Zug und Schwyz. Im Kanton St. Gallen wird der BESA LK2020 ab dem 1. Januar 2022 etappenweise eingeführt.
 

Wie eingangs erwähnt, hat BESA QSys die Anpassungen im BESA LK2020 auf einer breiten Datengrundlage (mehr als 1200 CURAtime-Erhebungen in 23 Institutionen) ermittelt. Externe Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) haben dazu einen entsprechenden Bericht verfasst. Gemäss KLV Art 8b Ziffer 2 muss die Zeitstudien-Methodik schweizweit einheitlich und von Versicherern, Leistungserbringen und Kantonen gemeinsam vereinbart werden. Dazu wurde eine nationale Arbeitsgruppe mit Vertretern dieser 3 Stakeholder sowie CURAVIVA Schweiz ins Leben gerufen. Noch wurde nicht bestätigt, dass CURAtime als Zeitstudien-Methodik akzeptiert wird. Allerdings sind CURAtime-Zeitstudien im Moment in der Langzeitpflege weit verbreitet und bewährt. Sowohl der BESA LK2020 wie auch der RAI-Index 2016 stützen sich auf CURAtime-Daten. Eine Alternative zu CURAtime zu entwickeln und in den Institutionen neue Messungen durchzuführen, wäre sehr teuer und zeitaufwändig. Selbst wenn neue Zeitstudien gemacht werden müssten, ändert das aus Sicht von BESA QSys nichts daran, dass die Entscheidung über die eingesetzten Systemversionen bei den Kantonen bleibt und aktuell der BESA LK2020 die tatsächlich erbrachten Leistungen am besten abbilde.

Ja, der BESA LK2020 bildet die Pflegestufen im Vergleich zu Echtzeitmessungen besser ab. Nachdem bereits im BESA LK2010 die psychogeriatrischen Leistungen besser abgebildet werden konnten, können nun mit dem BESA LK2020 aufgrund der wegfallenden linearen Kürzung sowie weiteren Anpassungen die KLV-pflichtigen Pflegeleistungen noch adäquater abgerechnet werden.

Nachdem der Stichtag für die Umstellung festgelegt wurde, ist darauf zu achten, dass an diesem Datum keine Erhebungen «in Bearbeitung» sind. Am Stichtag selbst erstellt das BESA System automatisch für alle abgeschlossenen LK2010 der aktiven Bewohnerdossiers eine Erhebung mit dem BESA LK2020 und berechnet die neue Pflegestufe. Der bestehende Erhebungsrhythmus bleibt dabei erhalten. Es ist also ausreichend, ab dem Stichtag die aktuellen Bedarfsmeldungen über den üblichen Prozess den Versicherern zuzustellen. 

BESA: Ihre Daten können nur dann im Care Report dargestellt werden, wenn Sie mit BESA Qualität arbeiten. Trifft das zu und Sie können Ihre Daten trotzdem nicht sehen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 


RAI: Ihre Daten werden nur dann im Care Report dargestellt, wenn Ihre Institution die MQI-Daten für die Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik an BESA QSys übermittelt. Trifft das zu und Sie können Ihre Daten trotzdem nicht sehen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 

Den direkten Zugang zum Care Report erhalten Sie über das Kundenportal. Wenn Sie noch kein Login haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Leitungsperson auf. Sie kann Ihnen ein Login mit den nötigen Berechtigungen erteilen. 

Die Basisversion des Care Reports unterstützt Institutionen dabei, Qualitätstrends frühzeitig zu erkennen und bildet die Grundlage für datenbasierte Massnahmen. Zudem werden umfassende Vergleiche innerhalb der Institution, zwischen Abteilungen, mit ähnlichen Institutionen sowie auf kantonaler und schweizweiter Ebene ermöglicht. 
Der Care Report Pro bietet erweiterte Möglichkeiten für die Analyse, indem multidimensionale Vergleiche möglich sind, zum Beispiel zwischen beliebig vielen Qualitätsindikatoren. Zusätzliche Funktionen wie beispielsweise der Darstellung der MQI in einem Netzdiagramm auf Abteilungsebene, verschiedene Exportmöglichkeiten und dem Erstellen einer Favoritenlisten erlauben Langzeitpflegeinstitutionen eine vertiefte und umfassende Auswertung der Daten. Dadurch geht der Care Report Pro einen wichtigen Schritt weiter und ermöglicht eine noch präzisere und detailliertere Beurteilung der Pflegequalität. 

  • Die QI-/ Benchmark-Daten entsprechen der realen Bewohnenden-Situation (tatsächliche Prozentwerte. Die Ergebnisse aus den Assessments fliessen 1:1 in die Auswertungen ein und können pro Bewohner/-in nachvollzogen werden. Die vom BAG publizierten Daten werden risikoadjiustiert. Das ist ein komplexes Verfahren, welches einen differenzierten Vergleich der Institutionen zulässt. Dieses Verfahren verändert jedoch die Ql-Daten, die Prozentwerte werden angepasst. Die vom BAG publizierten Daten basieren auf einer Jahresoptik (die letzte Erhebung aller im Jahr X mindestens an einem Tag anwesenden Bewohnenden wird berücksichtigt). Die Daten im Ql-Bericht für RAI-NH basieren ebenfalls auf der Jahresoptik - für das Jahr 2021 bis einschliesslich Oktober, ab 2022 wird das vollständige Kalenderjahr berücksichtigt. Die Daten im Benchmark-Bericht für BESA beruhen auf der ursprünglich vom BFS definierten Stichtagsoptik, das heisst nur die am Stichtag anwesenden Bewohnenden werden für die Indikatoren berücksichtigt, entsprechend der ursprünglichen Definition des BFS. 
  • In Kantonen, welche sowohl RAI- wie auch BESA-Institutionen haben, gibt es Unterschiede bei der kantonalen Bewohnenden-Zahl. Dies lässt sich damit erklären, dass das BAG alle Bewohnenden (RAI und BESA) addiert hat. In den QI-Berichten werden jedoch nur die Bewohnenden des eigenen Systems ausgewiesen, also beispielsweise nur diejenigen mit RAI-NH.
     

Beim Grademix-Konfigurator (GMK) handelt es sich um ein gemeinsames Projekt mit der Berner Fachhochschule unter dem Einbezug von über 20 Praxispartnern (Langzeitpflegeinstitutionen aus drei verschiedenen Sprachregionen der Schweiz). Das Projekt wird auch durch Innosuisse unterstützt. Zweck dieses Projekts ist es, Pflegeinstitutionen eine datenbasierte Berechnung des Grademix zu ermöglichen. Dabei wird zum ersten Mal die Komplexität der einzelnen Bewohnendensituationen bestimmt und zusammen mit dem angestrebten Qualitätslevel für den Grademix-Soll-Berechnung berücksichtigt. Dafür wird eine Anwendung zur Verfügung gestellt, die den Personalbedarf anhand dreier Algorithmen bestimmt. Die Algorithmen basieren auf Routinedaten und nationalen Vorgaben sowie definierten Qualitätslevels. 
Die Markteinführung des Grademix-Konfigurators ist für den Herbst 2025 geplant. 

Mit der Erweiterung „Heiminformationssystem“ bietet Carefolio LongTerm zusätzliche Funktionalitäten, die die Planung und Optimierung von Arbeitsprozessen in verschiedenen Bereichen der Einrichtung unterstützen. Auf Wunsch können damit die Bereiche Aktivierung, Küche, Hauswirtschaft und Facility Management im Carefolio LongTerm integriert werden. Dies umfasst die Verwaltung von Infrastruktur und Inventar, einschliesslich der Bearbeitung von Aufträgen für Reinigung, Reparaturen oder Transport.