Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von DN LTCF beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch
Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung für Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.
Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass DN LTCF als Basis für die Finanzierung zulässig ist.