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BESA Leistungskatalog 2020

BESA Leistungskatalog LK2020

Mit Ende der Übergangsfrist für die KLV-Änderung per Ende 2023, soll der BESA LK2020 in allen Kantonen eingeführt werden. Wie ist der aktuelle Stand in den Kantonen? 

Im Januar 2020 sind die KLV-Anpassungen in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist bis Ende 2023. Gemäss den sogenannten «Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente», welche in KLV Art. 8b formuliert sind, muss zukünftig jede Pflegestufe den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen (gemäss Zeitmessungen) entsprechen. Um die gestellten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, hat BESA Care (heute BESA QSys) vor zwei Jahren den LK2020 auf Grundlage von CURAtime-Datenerhebungen (2016-2019) entwickelt. Die Entwicklungsphase ist seit geraumer Zeit abgeschlossen.

Im Januar 2021 wurde der LK2020 in einem ersten Kanton eingeführt, im Jahr 2022 in sechs weiteren Kantonen. Im Jahr 2023 werden nochmals sechs Kantone folgen.
Mehrere Kantone haben als Zwischenschritt die sogenannte «lineare Kürzung» des BESA LK2010 aufgehoben, und den Institutionen damit eine Übergangslösung ermöglicht. Nur ein einziger Kanton hat den LK2010 mit linear Kürzung noch im Einsatz.

Es liegt in der Kompetenz der Kantone, über den Zeitpunkt der Einführung des BESA LK2020 zu entscheiden. Bis dann bleibt der aktuell im Kanton zugelassene BESA LK im Einsatz. BESA Care und Q-Sys haben im April 2021 Info-Onlineveranstaltungen für Vertreter-/innen der kantonalen Behörden, der CURAVIVA Kantonalverbände und der Krankenversicherungen zu den aktuellen Systemversionen durchgeführt. Um eine Gleichbehandlung der Heime sicherzustellen, muss die Einführung des LK2020 und des RAI Index 2016 zeitgleich erfolgen.

Um die KLV-Mindestanforderungen zu erfüllen, ist es aus Sicht von BESA QSys notwendig, die neuesten Instrumentenversionen BESA LK2020 und RAI Index 2016 spätestens per Januar 2024 einzuführen. Da es sich hierbei um eine kantonale Entscheidung handelt, empfehlen wir unseren Kunden, sich direkt bei den CURAVIVA Kantonalverbänden und zuständigen Behörden über den aktuellen Stand zu informieren. 
Wir bieten den kantonalen Behörden und CURAVIVA Kantonalverbänden an, die Auswirkung einer Umstellung auf den BESA LK2020 für die Institutionen des Kantons zu berechnen, damit diese über eine solide Entscheidungsgrundlage verfügen.

Für weitere Informationen rund um den BESA LK2020, haben wir die FAQ aktualisiert.