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Angepasste Bedarfsmeldung und Erhebungsrhythmus

Angepasste Bedarfsmeldung und Erhebungsrhythmus

Wir haben in letzter Zeit viele Anfragen im Zusammenhang mit dem neuen Administrativvertrag zwischen der Föderation ARTISET mit dem Branchenverband CURAVIVA und der tarifsuisse ag erhalten. Wir haben daher ein paar Optimierungen am BESA System vorgenommen. 

Der im letzten Juli veröffentlichte Administrativvertrag zwischen ARTISET (mit dem Branchenverband CURAVIVA), senesuisse und tarifsuisse ag, welcher rückwirkend auf Januar 2022 in Kraft getreten ist, enthält in Artikel 10 ein paar geänderte Anforderungen an die Bedarfsmeldung. 

Das aktuelle Bedarfsmeldeformular von BESA, welches seit 2016 verfügbar ist, enthält alle relevanten Informationen. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, aufgrund von Kundenrückmeldungen ein paar Optimierungen vorzunehmen. Die Neuerungen im Überblick:
-    Der Inkontinenzgrad aus dem BESA Leistungskatalog wird neu für jede Erhebung in der entsprechenden Spalte angezeigt und gibt damit Aufschluss über den Verlauf (Art 10 lit n)
-    Falls in den administrativen Angaben erfasst, erscheint der Grad der Hilflosigkeit neu auf der Bedarfsmeldung (Art 10 lit g)
-    In jeder Spalte ist nun ersichtlich, ob es sich bei der Erhebung um eine Eintritts- oder eine Folgeerhebung (ordentlich/ausserordentlich) handelt (Art 10 lit f)
-    Das Layout wurde korrigiert, so dass die Tabellen nun alle gleich breit sind 

Eine weitere Anpassung in Bezug zu Art 10 lit n, in welchem es darum geht, die zweistellige MiGeL-Nummer des voraussichtlich benötigten MiGeL-Materials anzugeben, wird Ende März in Angriff genommen.

Zudem erlaubt der Administrativvertrag, den Erhebungsrhythmus von neun statt wie bisher sechs Monaten zu verwenden. Mit einer neuen Konfigurationsmöglichkeit können Sie zwischen sechs und neun Monaten wählen. Kunden mit dem BESA LK2020 kennen diese Konfiguration bereits.  Sie finden dies in Ihrem BESA System unter >Einstellungen > BESA Einstellungen im Register «Häufigkeit der Erhebungen». Die Einstellung gilt für alle Bewohnenden. Bitte beachten Sie, dass die Erhöhung der Frequenz in sehr stabilen Situationen zwar eine administrative Erleichterung darstellen mag, andererseits dadurch Zustandsveränderungen übersehen oder zu spät identifiziert werden könnten. Daten suggerieren, dass nur etwa 10% der Erhebungen nach sechs Monaten ein unverändertes Bild zeigen. Es ist also umso wichtiger, bei Bedarf eine ausserordentliche Erhebung durchzuführen. 

Die neue Version des Bedarfsmeldeformulars sowie die Konfiguration zum Erhebungsrhythmus steht in Ihrem BESA System mit einem Update (Version 6.9.6-119 oder höher) zur Verfügung. Sollten Sie eine ältere Version des BESA Systems (5.9.8 oder älter) im Einsatz haben, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um das Upgrade Ihres BESA Systems organisieren zu können. 

Weitere Informationen zur Bedarfsmeldung finden Sie in den Hilfsdokumenten im Erhebungsmanagement direkt im BESA System.