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Fragen und Antworten

FAQ BESA System

Upgrade BESA System

Das BESA System Version 5 ist nun bereits seit sechs Jahren erfolgreich im Einsatz. Damit die Software auch zukünftigen Sicherheitsrichtlinien genügen wird und wir eine solide Basis für Weiterentwicklungen und Anforderungen im Bereich der Langzeitpflege anbieten können, ist es notwendig, ein technisches Upgrade auf eine neue Version durchzuführen.

Im Gegensatz zu den bekannten Software-Updates, in deren Rahmen wir kleinere Systemoptimierungen und -korrekturen fortlaufend umsetzen, geht es beim Upgrade um die Installation einer höherwertigen Version. Die neue Version beinhaltet hauptsächlich Neuerungen in der technischen Konfiguration. Die visuelle Darstellung wurde ebenfalls überarbeitet und wirkt nun ruhiger und aufgeräumter. Das angefügte Dokument gibt Ihnen einen Einblick in das System nach dem Upgrade und erleichtert Ihnen den Einstieg:

Übersicht Neuerungen im BESA Upgrade →

Nein, die Benutzeroberfläche ist zu 99% und die Prozesslogik zu 100% identisch. Sie arbeiten also weiterhin mit dem Ihnen bekannten BESA System.

Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Upgrade des bestehenden BESA Systems. Das Upgrade wird von unserem IT-Partner WESU Datentechnik ausgeführt. Planen Sie mit einem Systemunterbruch von 3 Stunden, damit die Installation durchgeführt werden kann. Die Kosten für eine Installation bei einer Instanz mit einem Heim betragen einmalig CHF 880.- beinhalten die Arbeit von WESU Datentechnik sowie die Koordinationsaufwände von BESA Care. Die Kosten der Jahreslizenzen der BESA Produkte bleiben unverändert. Kunden mit komplexeren Konstellationen (Multisite, Testinstanzen) kontaktieren info@besaqsys.ch für die Planung und für Informationen zu den Kosten. 

Die Institutionen selbst haben hier nur Koordinationsaufgaben (s. die folgenden Einzelschritte).

Schritt 1: Prüfung der bestehenden IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Upgrade

Es ist Aufgabe der Institutionen, im Vorfeld (mit der Unterstützung des eigenen IT-Partners) sicherzustellen, dass die Systemanforderungen (Hardware- und Netzwerkanforderungen) für die Installation des BESA Upgrades erfüllt sind. Diese Anforderungen sind in unserem Benutzerhandbuch beschrieben (ab S. 4). Bitte prüfen Sie diese unter Berücksichtigung der von Ihnen eingesetzten Produkte und der Bettenanzahl Ihres Betriebs.

Institutionen mit BESA Hosting müssen diesen Schritt nicht berücksichtigen. BESA QSys hat alle notwendigen Vorbereitungen bereits getroffen.

Schritt 2: Termin für die Installation buchen

  • Die Institutionen entscheiden, wann die Upgrade-Installation durchgeführt wird und buchen den gewünschten Termin über den folgenden Link

    Termin buchen Upgrade BESA System →

    Nur für Kunden mit BESA Hosting: Termin buchen Upgrade BESA System →

    Nach Ausfüllen aller Felder kann die Buchung mit Klick auf "Buchen" abgeschlossen werden. Anschliessend folgt eine Buchungsbestätigung an die eingegebene E-Mail-Adresse.
  • Die Institution informiert den eigenen IT-Partner über den Termin (wegen des Serverzugriffs am Tag des Upgrades). Wichtig: Im Rahmen des Upgrades muss der Server neu gestartet werden. 
  • Während der Installation des Upgrades darf im BESA System nicht gearbeitet werden. Die Institution ist für die Information an die Mitarbeitenden selber zuständig.

Schritt 3: Auftrag

Anhand von den auf dem Buchungsformular eingegebenen Informationen erstellen und senden wir Ihnen einen Auftrag zur Unterschrift. Bitte schicken Sie uns diesen vor dem Installationstermin des Upgrades unterschrieben zurück.

Schritt 4: Installation des Upgrades

Am gebuchten Termin nimmt WESU Datentechnik Kontakt mit Ihrem IT-Partner auf, um die Installation auf dem Server durchzuführen. 

Schritt 5: Abschluss

BESA QSys informiert die Institution nach Abschluss des Upgrades.

Einführung des BESA Leistungskataloges 2020

Aktuell wird in den meisten Schweizer Alters- und Pflegeinstitutionen mehrheitlich der BESA Leistungskatalog 2010 (LK2010) eingesetzt. In einigen Kantonen, die sowohl das BESA System wie auch das RAI-System zulassen, wird der BESA LK2010 in einer gegenüber dem RAI-System «kalibrierten Version» eingesetzt, mit einer linearen Kürzung der BESA Pflegeminuten um 8.45%. Mit Einführung des RAI-Index 2016 ist diese Kalibrierung der beiden Systeme nicht mehr gegeben. BESA QSys hat alle Kantone bereits im Dezember 2016 darauf hingewiesen, dass bei einer kantonalen Einführung des RAI-Index 2016 zeitgleich die  lineare Kürzung im BESA LK2010 aufgehoben werden muss. Der BESA LK2010 ohne lineare Kürzung bildet die erbrachten Pflegeleistungen im Vergleich zu Zeitstudien besser ab, als der BESA LK2010 mit linearer Kürzung. Dies wurde im Kanton Aargau per Januar 2019 umgesetzt. Fünf andere Kantone haben auf Januar 2021 die lineare Kürzung aufgehoben, weitere Kantone sind in Planung.

Im Juli 2019 wurden die KLV-Anpassungen bekanntgegeben, welche ab Januar 2020 in Kraft getreten sind (mit einer Übergangsfrist bis Ende 2021, eine Verlängerung bis Ende 2023 wurde angekündigt). Gemäss den darin enthaltenen Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente muss zukünftig jede Pflegestufe den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen (gemäss Zeitmessungen) entsprechen (KLV Art. 8b Absatz 2). Um diese Anforderung zu erfüllen, hat BESA QSys den BESA Leistungskatalog 2020 (BESA LK2020) entwickelt, welcher seit Januar 2021 in einem ersten Kanton im Einsatz ist.

Im Frühling 2021 haben BESA Care und Q-Sys (heute BESA QSys) Online-Informationsveranstaltungen für Vertreter-/innen der kantonalen Behörden, der CURAVIVA Kantonalverbände und der Krankenversicherer durchgeführt, um unter anderem über den BESA LK2020 und den RAI CH-Index 2016 zu informieren.
 

Die sogenannten «Mindestanforderungen» sind in KLV Art 8b formuliert und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Nebst der Abgrenzung der enthaltenen Leistungen nach KLV Art. 7 Absatz 2 geht es darin insbesondere darum, dass sich die Instrumente auf in der Schweiz durchgeführte, repräsentative und wissenschaftliche Zeitstudien stützen müssen. Die Zeitstudien müssen auf einer schweizweit einheitlichen, von Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen gemeinsam vereinbarten Methodik beruhen. Um die Einigung bezüglich Zeitstudien-Methodik zu erreichen, wurde von CURAVIVA Schweiz eine nationale Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern dieser 3 Gruppen, ins Leben gerufen.

BESA QSys stützt sich bis auf Weiteres auf die bestehenden und bewährten CURAtime-Zeitstudien, der besten verfügbaren Datengrundlage, sofern von der nationalen Arbeitsgruppe nichts Anderes entschieden wird.

Der neue BESA Leistungskatalog wurde entwickelt, um die in KLV Art. 8b formulierten Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente des Bundesamtes für Gesundheit zu erfüllen. BESA QSys hat über 1200 CURAtime-Zeitmessungen aus den Jahren 2017-2019 bei 23 Institutionen aus 8 verschiedenen Kantonen als Datengrundlage genommen und in Zusammenarbeit mit Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) mathematische Anpassungen am BESA Leistungskatalog erarbeitet. BESA QSys bedankt sich an dieser Stelle bei allen Kunden, die bereit waren, ihre Daten aus den CURAtime-Zeitstudien mit uns zu teilen. Es hat sich bestätigt, dass die Itemstruktur und die den Leistungsitems hinterlegten Pflegeminuten und Häufigkeiten im BESA LK2010 nach wie vor stimmen. Um die Mindestanforderungen des BAG zu erfüllen, wurde die lineare Kürzung aufgehoben und mathematische Anpassungen an den Querschnittleistungen und Mitwirkungsfaktor vorgenommen.

Der BESA Leistungskatalog LK2020 wurde auf der Basis von aktuellen, repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entwickelt. Es konnte bestätigt werden, dass die Struktur des BESA LK2010 und die den Leistungsitems hinterlegten Normminutenwerte nach wie vor gut stimmen. Um die KLV-Mindestanforderungen zu erfüllen, mussten daher nur auf mathematischer Ebene Anpassungen gemacht werden. Dazu wurden verschiedene mathematische Modelle geprüft.

Es konnte aufgezeigt werden, dass mit folgenden Anpassungen, die geforderte Übereinstimmung mit Zeitstudien erreicht werden kann: Aufhebung der linearen Kürzung, Anpassung der Verteilung der Querschnittsleistungen und Anpassungen an der Abstufung des sog. Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen. Die mathematischen Anpassungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro BASS in Bern gemacht. (Der Bericht, der im Rahmen dieser Zusammenarbeit erstellt wurde, steht den Mitgliedern der nationalen Arbeitsgruppe Zeitstudien-Methodik zur Verfügung.)

Da die Struktur des BESA LK und die Items gleich sind, ist die Anwendung des BESA LK2020 gleich wie beim bewährten BESA LK2010. Eine der Anpassungen ist die feinere mathematische Abstufung des sogenannten Mitwirkungsfaktors der Bewohner/-innen.

Die sichtbarste Änderung beim Wechsel vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 ist bei den Querschnittsleistungen zu beobachten. Die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%, welche bisher auf die Querschnittsleistungen angewandt wurde, führt zu Veränderungen in den Minutenwerten im Massnahmenpaket 6. So sind im BESA LK2020 keine Minuswerte bei den Querschnittsleistungen mehr möglich. Auch die Verteilung der Querschnittsleistungen wurde angepasst.

Diese mathematischen Anpassungen wurden vorgenommen, damit der BESA LK2020 als Pauschalleistungsinstrument die KLV-Pflegestufen von 1-12 im Vergleich zu Zeitstudien korrekt abbildet. Auch bei gleichbleibenden Leistungen ist mit einer Änderung in den Minutenwerten zu rechnen, wenn vom BESA LK2010 auf den BESA LK2020 gewechselt wird.

BESA QSys empfiehlt grundsätzlich die Einführung des BESA LK2020, um die in der KLV neu formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen. Wir empfehlen zudem, frühzeitig mit BESA QSys Kontakt aufzunehmen, um die Umstellung gemeinsam planen zu können. Wir benötigen eine Vorlaufzeit von rund 3 Monaten, um die Umstellung garantieren zu können. Die Anfragen werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Kantonen, in denen sowohl BESA als auch RAI im Einsatz sind, empfehlen wir dringend eine parallele Einführung des BESA LK2020 und des RAI Index 2016. Somit werden die KLV Leistungen im Kanton für alle Institutionen gleichermassen entgolten.

Sollte es aufgrund der terminlichen Frist nicht mehr möglich sein, auf den BESA LK2020 zu wechseln, empfehlen wir zumindest die Aufhebung der linearen Kürzung. Dies ist je nach Anzahl der gleichzeitigen Anfragen auch kurzfristig möglich. Die Priorisierung erfolgt auch hier chronologisch nach Eingang der Anfragen. (Die Kantone wurden bereits im Jahr 2016 informiert, dass bei einer kantonalen Einführung des RAI-Index 2016, die Aufhebung der linearen Kürzung des BESA LK2010 aus unserer Sicht zwingend ist.)

Kantone, die sich gerne ein Bild über die Auswirkung der Aufhebung der linearen Kürzung oder der Einführung des BESA LK2020 machen möchten, können sich an BESA QSys wenden für eine kantonsspezifische Evaluation.

Die Anpassung am BESA LK2020 mit der grössten Auswirkung ist die Aufhebung der linearen Kürzung von 8.45%. Ist die Aufhebung der linearen Kürzung bereits für den BESA LK2010 erfolgt, kann es mit der Umstellung auf den BESA LK2020 nochmals zu einer leichten Änderung der Pflegeminuten kommen, abhängig vom Casemix der Bewohner/-innen. Das Hauptargument für den BESA LK2020 ist, dass die mit diesem Leistungskatalog ausgewiesenen Pflegeleistungen den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen gemäss repräsentativen CURAtime-Zeitstudien entsprechen.

Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 7. Oktober 2019 liegt der Entscheid über das oder die eingesetzten Pflegebedarfsklärungsinstrument(e) in der Verantwortung und Zuständigkeit der Kantone. Pflegeinstitutionen müssen sich nach dieser kantonalen Entscheidung richten.

Im Kanton Solothurn wurde der RAI Index 2016 eingeführt und ein Krankenversicherer hat dagegen geklagt. Nun hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Kantone in der Einführung von kantonalen Versionen der Bedarfsklärungssysteme frei sind. Ab Ablauf der KLV-Übergangsfrist müssen diese Versionen aber die neuen nationalen Mindestanforderungen an die Bedarfsklärungsinstrumente erfüllen.

Die Einführung erfolgt im Anschluss an den kantonalen Entscheid jeweils entweder auf den 1. Januar oder den 1. Juli. Damit die Einführung bei den Kunden per gewünschtem Stichtag erfolgen kann, wird der kantonale Entscheid mit einem Vorlauf von drei Monaten vorausgesetzt. Der Kanton Schaffhausen hat als erster Kanton den BESA LK2020 auf den 1. Januar 2021 eingeführt. Im Jahr 2022 folgten die Kantone Zürich, Zug und Schwyz. Im Kanton St. Gallen wird der BESA LK2020 ab dem 1. Januar 2022 etappenweise eingeführt.

Wie eingangs erwähnt, hat BESA QSys die Anpassungen im BESA LK2020 auf einer breiten Datengrundlage (mehr als 1200 CURAtime-Erhebungen in 23 Institutionen) ermittelt. Externe Experten des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) haben dazu einen entsprechenden Bericht verfasst. Gemäss KLV Art 8b Ziffer 2 muss die Zeitstudien-Methodik schweizweit einheitlich und von Versicherern, Leistungserbringen und Kantonen gemeinsam vereinbart werden. Dazu wurde eine nationale Arbeitsgruppe mit Vertretern dieser 3 Stakeholder sowie CURAVIVA Schweiz ins Leben gerufen. Noch wurde nicht bestätigt, dass CURAtime als Zeitstudien-Methodik akzeptiert wird. Allerdings sind CURAtime-Zeitstudien im Moment in der Langzeitpflege weit verbreitet und bewährt. Sowohl der BESA LK2020 wie auch der RAI-Index 2016 stützen sich auf CURAtime-Daten. Eine Alternative zu CURAtime zu entwickeln und in den Institutionen neue Messungen durchzuführen, wäre sehr teuer und zeitaufwändig. Selbst wenn neue Zeitstudien gemacht werden müssten, ändert das aus Sicht von BESA QSys nichts daran, dass die Entscheidung über die eingesetzten Systemversionen bei den Kantonen bleibt und aktuell der BESA LK2020 die tatsächlich erbrachten Leistungen am besten abbilde.

Fragen und Antworten

FAQ RAI System

Plattformen

SaaS steht für Software as a Service und ist ein Teilbereich des Cloud Computings. Das SaaS-Modell basiert auf dem Grundsatz, dass die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und vom Kunden als Dienstleistung genutzt werden. Für die Nutzung ist keine lokale Installation mehr erforderlich, es reicht eine Internetanbindung, um den Zugriff auf die Software über einen gängigen Webbrowser herzustellen.

Durch das SaaS-Modell entfallen die Betriebskosten für eigene IT-Infrastruktur. Die komplette IT-Administration und weitere Dienstleistungen wie Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen übernimmt der Betreiber der SaaS Lösung. Zudem profitiert der Kunde von der Skalierbarkeit der Lösung, d.h. ein Systemausbau infolge erhöhter Leistungsanforderungen oder Speicherplatzbedarf stellt ebenfalls der Betreiber der Lösung sicher.

Moderne SaaS Plattformen genügen auch höchsten Sicherheitsansprüchen, nicht zuletzt deshalb ist das SaaS Modell von grossem Vorteil. Die Lösung wird auch regelmässig einer Überprüfung unterzogen, um den Schutz vor unerlaubten Zugriffen dauerhaft hoch zu halten.

Auf Wunsch kann beim Setup der neuen RAIsoft.net Site des Kunden eingegrenzt werden, von wo aus der Zugriff auf die SaaS Lösung möglich ist. Standardmässig ist der Zugriff bereits über ein Geoblocking eingegrenzt.

Die Daten und die SaaS Infrastruktur liegen in einem modernen Datacenter in der Umgebung von Zürich.

Gemäss Vertrag garantiert der Betreiber eine Verfügbarkeit von 99%. Die aktuell gemessene Verfügbarkeit liegt jedoch nahezu bei 100%.

Das Grundprinzip von SaaS ist das Teilen einer gemeinsamen Plattform und die Nutzung der dadurch entstehenden Vorteile bezüglich Kosten, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Wartung und Weiterentwicklung. Die aktuellen Preise basieren auf diesem Ansatz. Theoretisch kann die Plattform auch intern beim Kunden aufgebaut werden, jedoch ist dieser Fall aktuell nicht vorgesehen, da es dem SaaS Ansatz widerspricht und damit sämtliche Vorteile abhanden kommen. Kunden die darauf bestehen werden beim Upgrade vorerst zurückgestellt, bis der Rollout für diejenigen Kunden abgeschlossen ist, welche die Vorteile von SaaS für sich nutzen wollen. Danach werden wir eine individuell Einschätzung der Mehrkosten für die Kunden mit dem Bedürfnis nach lokaler Installation vornehmen. Bereits klar ist, dass Q-Sys für Kunden mit lokaler Installation keinerlei Supportversprechen wie bei der SaaS Plattform wird machen können, da die Installation nicht in unserem Einflussbereich liegt.

Migration

Eine Migration erfolgt grob nach folgendem Ablauf, unterteilt in 3 Phasen:

Vorbereitung:

  1. Der Kunde fragt über das [Onlineformular] ein Angebot an
  2. BESA QSys erstellt dem Kunden ein schriftliches Angebot, welches als PDF via E-Mail zugestellt wird.
  3. Der Kunde bestätigt das Angebot formell.
  4. Der technische Dienstleister Interna kontaktiert den Kunden um die Details (u.a. den Zeitpunkt für die Umstellung und den Namen der künftigen SaaS Website) abzustimmen und allfälligen Zusatzbedarf für Schulungen einzuplanen.
  5. Interna leitet die Bereitstellung der SaaS Kundenwebseite ein und plant die übrigen Umstellungsarbeiten ein.

Durchführung:

In der Regel wird die Migration am späteren Nachmittag gestartet und ist Mitte bis Ende des Folgetages abgeschlossen. Während dieser Zeit ist das bisherige System im Nur-Lese Zustand weiterhin verfügbar, die Schnittstellen übermitteln aber auch keine Daten während dieser Zeit. Bei Bedarf erfolgt die Umstellung auch an einem Wochenende.

  1. Zum vereinbarten Zeitpunkt wird das System des Kunden in einen Nur-Lese Modus versetzt, damit die Daten migriert werden können.
  2. Der BESA QSys Supportpartner, Firma Interna, führt die Migration der Daten und die Bereitstellung auf der SaaS Kundenwebsite durch.
  3. Allfällige Schnittstellen werden ebenfalls umgestellt.
  4. Verschiedene Tests zur Anwendung und den Schnittstellen werden durchgeführt.
  5. Die SaaS Kundenwebsite wird freigegeben für den Kunden.

Start mit dem neuen System:

BESA QSys stellt den Kunden kostenlos Videoinhalte zur Verfügung, mit deren Hilfe die Neuerungen des Systems erläutert werden und der Umstieg auf die SaaS Plattform erfolgen kann. Bei Bedarf können auch zusätzliche Schulungen (Online oder vor Ort) gegen Aufpreis organisiert werden.

  1. Die AnwenderInnen des Kunden informieren Sich über die Videoinhalte selbständig über die neue SaaS Plattform.
  2. Die RAI Verantwortliche Person überprüft die bereitgestellte Umgebung auf Vollständigkeit und nimmt diese formell ab.
  3. Nach der Umstellung steht dem Kunden die übliche Supportadresse zur Verfügung zur Meldung von nachträglich aufgetauchten Problemen.
  4. Der Kunde erhält die Schlussabrechnung für geleistete Umstellungsarbeiten sowie das Upgrade auf das neue Lizenzmodell.

Heute speichert jede Institution ihre Daten i.d.R. in einer eigenen Datenbank ab. Für Firmengruppen oder Institutionen unter einer gemeinsamen Trägerschaft besteht beim Übergang auf RAIsoft.net die Möglichkeit, die Daten auf eine zentrale Datenbank zusammen zu führen. Dies verringert die Aufwände und den Zeitbedarf für die eigentliche Migration wesentlich. Die Aufwände für die vorgängige Zusammenführung der Daten werden gesondert und nach Aufwand angeboten. Deshalb kontaktieren wir alle Firmengruppen und Trägerschaften mit mehreren Institutionen im Vorfeld proaktiv zur Klärung dieser Frage.

Schnittstellen

Die bisherigen Admin-Schnittstellen A und B (Abrechnungs- und Bewohnerdaten) sowie PDok sind inhaltlich unverändert verfügbar. Zwecks Angleichung der Logik werden die AB-Schnittstellen künftig aber gesondert aufgeführt und verrechnet. Die C-Files Schnittstelle (Rückführung Abwesenheiten) ist nicht mehr verfügbar, da sie von den Kunden bislang nicht nachgefragt wurde.

Die Schnittstelle ePDok Admin (Stammblatt) wird zusammengeführt mit der Adminschnittstelle von RAIsoft. Barcomed, Momo sowie Leistungsplanung sind in Planung/Entwicklung. Medifilm wird neu konzipiert.

  • RAIsoft: Für die Kommunikation mit der SaaS-Plattform stellen wir entsprechende, lokal zu installierende, Dienste zur Verfügung. Aus Sicht der Drittsoftware-Anbieter bleibt technisch alles wie bisher.
  • ePDok: Die Schnittstellen basieren auf derselben SaaS-Plattform wie RAIsoft. Aus Sicht der Drittsoftware-Anbieter sind ebenfalls keine Änderungen zu erwarten.
  • RAIsoft: Drittanbieter schreiben wie bisher in Textfiles oder Datenbanktabellen. Unsere neuen Dienste stellen den Daten-Transfer von und zur Saas Plattform sicher.
  • ePDok: technische Details stehen noch nicht zur Verfügung.

Ja, die Saas-Plattform verfügt über ein umfangreiches Schnittstellenangebot auf Basis REST-API. Wenden Sie sich bei Fragen an die Projektleitung.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen jederzeit abrufbar. Alters- und Pflegeheime sind ab 2022 verpflichtet, die Gesundheitsinformationen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner im EPD zugänglich zu machen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Nähere Informationen hierzu finden sie hier . Hilfreiche Empfehlungen sind auch bei CURAVIVA verfügbar.

Wir gehen aktuell davon aus, dass die EPD-Anbindung in einem ersten Schritt primär für die Kunden mit der Pflegedokumentation ePDok relevant ist. Die Vorgabe ist der Austausch der behandlungsrelevanten Daten über das EPD, eine genauere Definition liegt unseres Wissens zurzeit noch nicht vor.

Wir schliessen uns der Empfehlung von CURAVIVA an die Institutionen an, in einem ersten Schritt nur die Minimalanforderungen zu erfüllenm und das Webportal der Stammgemeinschaft zu nutzen. Bereits mit der aktuellen ePDok Client-Version kann von den wichtigen «Berichten» einfach ein PDF erstellt und manuell über das Webportal ins EPD übermittelt werden.

Trotz der Empfehlung werden wir mit der ePDok.net Vollversion eine kostenpflichtige Option zur Tiefenintegration von ePDok.net ins EPD anbieten. Die Nutzung dieser Option wird mittelfristig vor allem für mittlere und grosse Institutionen den Datenaustausch erleichtern. Die Preise werden sich entlang der Grösse eines Hauses bewegen.

ePDok.net

Verschiedene Aspekte (u.a. die Integration ins EPD, die kurzfristige MiGel Umsetzung) haben dazu geführt, dass die Fertigstellung bis in den Sommer 2022 andauert. Im zweiten Quartal 2022 werden wir mit den wesentlichen Inhalten fertig sein und erste Pilotinstallationen bei ePDok Kunden durchführen können. ePDocLITE mit den Basisfunktionen (für kleine Institutionen bis 19 Betten geeignet) steht seit Februar 2022 zur Verfügung.

Inhaltlich und funktional wird ePDok.net in etwa denselben Umfang haben. Die moderne Oberfläche, die Geräteunabhängigkeit sowie die Integration mit RAIsoft.net in einer Oberfläche erleichtert künftig die Arbeit. So wird auch die neue Version von ePDok vollständig webbasiert sein und auf derselben SaaS Plattform laufen, auf der bereit RAIsoft.net (NH) und interRAI HC verfügbar sind. Dank der gemeinsamen Plattform ist die Administration für alle Module / Instrumente zentral an einem Punkt zusammengefasst. Für die Verwendung von ePDok.net ist zudem keine lokale Installation von Software mehr erforderlich, es ist auf allen gängigen Internet-Browsern (z.B. Chrome, Edge, Firefox, Safari) in der aktuellen Version lauffähig. Die Software ist zudem vollständig responsiv, d.h. sie passt sich automatisch dem Endgerät und dessen Bildschirmgrösse an, auf dem sie ausgeführt wird (z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, PC).

Grundsätzlich sind einmal alle bisherigen Funktionen wiederum verfügbar, welche schon in der Client Server Version verfügbar waren. Dabei wurden viele Funktionen oder Listen optimiert im Vergleich zur bisherigen Version. So kann z.B. in einer Listenansicht mit einem Klick beliebig gefiltert und sortiert werden. Neu ist z.B. die Verfügbarkeit von sogenannten Dashboards zur kompakten Zusammenfassung und prominenten Bereitstellung von Informationen. Weitere geplante Funktionen sind die EPD-Anbindung (elektronisches Patientendossier) oder die Einbindung einer externen Dateiablage (z.B. SharePoint, OneDrive o.ä.).

Melden Sie Sich über diesen Link und wir stellen Ihnen ein individuelles Angebot für den Umstieg zusammen.

Mit ePDokLITE ist ein neues, kostengünstiges Angebot für kleine Institutionen bis 19 Betten, welche die Basisfunktionalität einer Pflegedokumentation nutzen möchten. Die ePDokLITE Version enthält die Kernelemente Stammblatt, Medikation, Pflegebericht, Pflegeplan (Standardplan und Individueller Plan), Agenda und Wund- und Hautprotokoll und erfüllt somit die Grundanforderungen bei der Begründung der Pflegeaufwandgruppen. Sie basiert auf derselben Plattform wie RAIsoft.net, bietet somit dieselben Vorteile (webbasiert, zentral bereitgestellt und gewartet) und ist natürlich optimal mit RAIsoft.net integriert. Die Anwendung ist wie RAIsoft.net in denselben drei Sprachen verfügbar.

Wie schon bei RAIsoft.net werden wir für ePDokLITE.net kostenlose Demotermine aufschalten. Für Bestandskunden mit ePDok, welche in die genannte Kategorie fallen, ist ein Übergang auf ePDokLITE.net möglich. Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei uns über info@qsys.ch. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Basisinstrumente

Mit der neuen webbasierten SaaS Plattform wird das neue Instrument interRAI HC Schweiz bereitgestellt. Die bisher auf der Client/Server Plattform verfügbare HC Version wird nicht auf der neuen Plattform zur Verfügung stehen. Beim Schritt auf die SaaS Plattform wechseln bestehende HC Kunden somit auf die neue interRAI HC Version.

interRAI LTCF wurde für die Schweiz angepasst und übersetzt. Die Intergration in RAIsoft.net wird vorausichtlich im August 2022 abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass interRAI LTCF nur auf der RAIsoft SaaS Plattform zur Verfügung stehen wird.

Lizenz & Preise

Die Preise für einen Wechsel auf RAIsoft.net sind einerseits abhängig von der Grösse der Institution (Bettenzahl im Langzeitbereich resp. Personen im ambulanten Bereich), andererseits von der Nutzung des Funktionsumfangs (NH, HC, ePDok, Schnittstellen). Pro Modul und pro Schnittstelle wird eine Gebühr für die Migration erhoben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Die Jahresgebühren für alle Produkte auf SaaS sind höher als die bisherigen Jahresgebühren einer Installation vor Ort. Verschiedene Gründe haben zu einer Erhöhung der Jahresgebühren geführt: Die moderne Technologie, die Plattform wird neu durch Q-Sys betrieben, die Aktualisierungen der Anwendungen (Updates) sind im Preis enthalten, höhere Abgaben an Lizenzpartner u.a.m. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Melden Sie Sich über diesen Link und wir stellen Ihnen ein individuelles Angebot für den Umstieg zusammen.

Beim Übergang auf die SaaS Plattform entfällt das Lizenzfile, da die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lizenznutzung neu zentral überprüft werden kann. Die Abstufungen für die Jahreslizenzen sind neu in 10er Schritten ausgestaltet bis hin zur maximal erforderlichen Anzahl (9999), so dass die effektive Anzahl Betten / Personen an Wichtigkeit verliert.

Kontakt Projekt

Wir aktualisieren unsere FAQ Rubrik laufend. Prüfen Sie, ob Ihre Frage dort bereits einmal gestellt wurde. Ansonsten können Sie Sich an die E-Mail-Adresse webversion@qsys.ch wenden und wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

interRAI LTCF Schweiz
  • interRAI: «inter» steht als Bezeichnung für die «Internationalität» der Instrumente und der Forscher-Community. Seit der neuen Instrumenten-Generation (2005) heissen die Instrumente jeweils «interRAI» (und nicht mehr «RAI»).
  • LTCF: steht für Long Term Care Facilities (=Langzeitpflege-Einrichtungen) und löst das bisherige «NH» (=Nursing Home) ab. Es ist die international benutzte Bezeichnung für das Instrument zur Abklärung der Menschen in Alters- und Pflegeheimen.
  • Schweiz: weil das internationale Instrument Schweizer Spezifitäten enthalten wird.
  • Mit der Umstellung auf interRAI kommen wir dem validierten internationalen Originalinstrument näher und die Schweizer Spezifitäten bleiben erhalten. Das heisst: Es gewährleistet für eine wissenschaftlich anerkannte Anwendungsqualität.
  • Es gibt einige neue Items und die Abstufungen bei den Kodierungen sind eindeutiger. Damit soll eine bessere Reliabilität erreicht werden. Das heisst: Die Aussagekraft des Assessments ist sehr zuverlässig.
  • Die Sammlung der unterschiedlichen Assessmentinstrumente von interRAI ermöglicht gleiche Themenbereiche in verschiedenen Settings identisch abzuklären (Core-Items). So kommt das Item «Bad, Dusche» sowohl im interRAI Community Mental Health Schweiz (Item H2h) wie auch im interRAI Home Care Schweiz (Item G2a) und auch im zukünftigen interRAI LTCF Schweiz (Item H1a) vor. Somit wird Gleiches, unabhängig vom Setting, gleich abgeklärt.
  • Die neuen CAPs (Clinical Assessment Protocols) und Skalen der interRAI-Instrumente werden dem heutigen Fachwissen gerechter. In den nächsten Jahren werden die Skalen und CAPs von einer internationalen Forschergruppe aktualisiert und die Schweizer Handbücher entsprechend angepasst.
  • Ein grosser Vorteil von interRAI sind die zahlreichen Skalen. Diese verbessern die Möglichkeiten, klinische Aussagen zu machen.
  • Die neue Dokumentationsphase wird sich von sieben Tagen auf drei Tage gemäss internationalem Standard reduzieren.
  • Mit dem «interRAI LTCF Schweiz Assessment» sind auch Anpassungen des aktuellen Pflegeaufwandgruppen-Algorithmus erforderlich, weil die Beobachtungsperiode teilweise geändert hat, einzelne Items anders skaliert wurden und weitere Items ganz wegfielen bzw. durch andere ersetzt wurden.
  • Der Grossteil des bestehenden Pflegeaufwandgruppen-Mechanismus bleibt allerdings gleich bzw. kann mit dem interRAI LTCF Schweiz praktisch identisch abgebildet werden (insbesondere CPS, ADL-Index von 4-18, Hauptgruppendefinitionen).

Wir haben im zweiten Quartal 2021 eine Informationsveranstaltung für die kantonalen Behörden zu den neuen interRAI-Versionen durchgeführt und einzelne Kantone haben den Wechsel auf interRAI LTCF bereits freigegeben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Situation in Ihrem Kanton an Ihren Kantonalverband.

Auf RAIsoft.net wird «interRAI LTCF Schweiz» voraussichtlich ab August 2022 ersten Kunden zur Verfügung stehen. Die vorgängige Migration auf RAIsoft.net ist für die Einführung von interRAI LTCF zwingende Voraussetzung.

RAI-D/N

Diese Abkürzung steht für „Resident Assessment Instrument für Tages oder Nachtpflege“.

Die beiden Buchstaben D/N stehen für die englischen Wörter „Day/Night“.

Das RAI-D/N ist ein eigens für die Schweiz im 2015 entwickeltes Finanzierungs- und Dokumentationsmodell. Es ist nicht Teil der interRAI – Instrumente, bleibt aber auch nach Einführung des interRAI anerkannt und kann weiterhin in die Praxis umgesetzt werden.

Die Institution muss die rechtlichen Voraussetzungen nach Art.39 Abs. 1 lit. a-c des KVG erfüllen und im Vorfeld eine ZSR-Nummer für die Anwendung von RAI D/N beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Internetseite: www.sasis.ch

Die Institutionen benötigen eine besondere Bewilligung zum Durchführen von Tages- und Nachtstrukturen und einen Leistungsauftrag, wo der Kanton dies vorsieht.

Ist die Institution in einem Kanton, in dem ausschliesslich BESA als Bedarfsermittlungsinstrument zugelassen ist, wird grundsätzlich ein Entscheid des Regierungsrates benötigt, dass RAI-D/N als Basis für die Finanzierung zulässig ist.

Wenn keine RAI-Kenntnisse vorliegen wird empfohlen, dass im Vorfeld ein RAI-NH MDS-Koordinator/-innenkurs besucht wird, um die Zusammenhänge zu verstehen. Alternativ besteht die Möglichkeit eines spezifischen Coachings vor Ort.

Die Instruktion findet vor Ort statt. Als weitere Voraussetzung wird ein RAI-D/N-Handbuch benötigt.

Falls die Einrichtung schon mit RAI-NH arbeitet, wird ein Update der RAIsoft mit D/N-Lizenz benötigt. Die Lizenz muss dann ggf. bezüglich der Anzahl der D/N-Gäste erweitert werden. Ausserdem wird ein Einführungs-bzw. Anwendungscoaching für RAI-D/N benötigt.

  • Installation der Software RAIsoft inkl. Instruktion vor Ort (wenn neu)
  • Besuch eines RAI-NH - MDS-Koordinator/-innenkurses (wenn neu)
  • Update der Software RAIsoft mit Erweiterung RAI-D/N (wenn RAIsoft vorhanden)
  • Bestellung eines RAI-D/N Handbuches (mindestens ein Exemplar)
  • Besuch einer öffentlichen RAI-D/N-Anwenderschulung. Diese kann auch alternativ im Rahmen einer Einführung vor Ort erteilt werden bei mehreren Teilnehmenden der Institution.

Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit der der Fa. Q-Sys AG mit der Bitte um Mitteilung Ihres Interesses an den Ressortverantwortlichen RAI D/N. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an und notieren Sie sich im Vorfeld Fragen zu RAI D/N, damit diese telefonisch abgeklärt werden können.

  • Einführung des RAI-D/N in Ihrer Institution
  • Halbtägiger Kurs zum RAI-D/N
  • Zweistündige Online-Sitzung zur Klärung von Fragen bei gutem Vorwissen
  • Themenzentriertes Coaching vor Ort mit mehreren Teilnehmenden (bei wenig Vorwissen oder Wunsch des Wissens-Update)
  • Klärung von Einzelfragen über die Infoline der Fa. BESA QSys AG

Die D/N-Aufenthalter können im Pflegetagereport in der RAIsoft nicht abgebildet werden und die laufende Erfassung mit Eintritten, Austritten und Wiedereintritten wäre zu aufwändig. Wir empfehlen deshalb folgende Lösung für die Tagesaufenthalter:

  • Definieren Sie eine eigene Abteilung D/N-Aufenthalter in der RAIsoft
  • Erfassen Sie alle D/N-Aufenthalter in dieser Abteilung, ohne die zeitliche Nutzung abzubilden
  • Schliessen Sie die Abteilung D/N-Aufenthalter bei der Erstellung des Pflegetageberichts aus und berücksichtigen Sie deren Pflegetage für die Statistik ggf. manuell

Für D/N-Aufenthalter gibt es in RAIsoft keine Abklärungszusammenfassung.

Neue Pflegefinanzierung/Einführung Merkblatt 5.30

Gemäss Vorgabe in der KLV-Revision 2020 muss dem Finanzierungsmodell eine wissenschaftlich anerkannte Zeitstudie zugrunde liegen. Somit sind national nur mit Zeitstudien hinterlegten Finanzierungsmodelle, gültig, d.h. es wird zukünftig keine kantonalen Vereinbarungen (Merkblätter 5.19, 5.22, 5.27) mehr geben, sondern für RAI-NH nur noch das Pflegeaufwandgruppen-Merkblatt 5.30 mit dem CH-Index 2016. Fast allen Kantonen haben die neuen Finanzierungsmodelle RAI CH-Index 2016 (und seitens BESA Leistungskatalog 2020) eingeführt. Kunden in den Kantonen Bern, Glarus, Thurgau und Luzern wenden sich bitte für die Situation in ihrem Kanton an Ihren Kantonalverband.

Bitte fragen Sie bei ihrem Kantonalen Heimverband nach, da dies eine politische Entscheidung ist, auf die die Firma BESA QSys AG keinen Einfluss hat. Grundsätzlich kann man immer auf den Anfang eines Monats umstellen.

Nein. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Kanton. Es ist aber von zentraler Bedeutung, dass die Krankenkassen vor der Umstellung am besten durch den kantonalen Heimverband informiert werden.

  • Anpassung der Minutenwerte entsprechend den neu ermittelten Ergebnissen der Curatime-Zeitstudie. 11 Pflegeaufwandgruppen sind höher und 2 Pflegeaufwandgruppen sind tiefer bewertet.
  • Neue Definition / Berechnung der RUGs
  • CPS als Differenzierung bei PD- und PE-Gruppe (aufwandgerechtere Bewertung von Bewohner/innen mit kognitiven Einschränkungen / Demenzabteilungen)
  • Neue Differenzierung PA1 (mit G1jA)

Nein. Die Umstellung passiert nur auf der «technischen Ebene». Bei der Umstellung wird in der RAIsoft automatisch ein «Korrektur-Assessment» bei jedem Bewohner eingespielt, das die Einstufung auf der Basis des neuen Finanzierungsmodells zeigt.

Der Zeitaufwand beschränkt sich auf die Informationsveranstaltung (ca. 3h) und das Update mit der Firma Interna. Dort wo sich durch die Umstellung neue Pflegeaufwandgruppen-Kriterien ergeben, sollte bis zur nächsten Einstufung die Pflegeplanung angepasst werden.

Ja

  • nur Umstellung auf CH-Index 2016: CHF 900.- / Heim
  • mit Update von RAIsoft: CHF 900.- + CHF 160.- / ca. 60 Min
  • mit Update von ePDok: CHF 900.- + Fr. 260.- / ca. 90 Min

Die Firma Q-Sys bietet mehrere Möglichkeiten für die korrekte Überführung in das neue Finanzierungsmodell an.

  • Öffentliche Zoom-Schulung, Dauer 2 Stunden
  • heiminterner Zoom-Instruktions-Workshop für max. 15 Teilnehmer mit fachlicher Projektbegleitung, Dauer 3 Stunden.

 

Details und Anmeldung über das Sekretariat unter 071 228 80 90 oder info@qsys.ch

 

Bitte beachten Sie:

Diese Veranstaltungen können jedoch erst stattfinden, wenn politisch, auf kantonaler Regierungsebene, «grünes Licht» für die Einführung gegeben wurde.