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Einführung des BESA LK2020 im Kanton Zürich. Beschluss des Regierungsrates vom 14. Juli 2021

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 14. Juli 2021 beschlossen, dass ab 1. Januar 2022 in Institutionen, die das BESA System verwenden, der BESA Leistungskatalog 2020 in den Alters- und Pflegeinstitutionen zur Anwendung kommt. Somit wäre Zürich der zweite Kanton nach Schaffhausen, der den BESA LK2020 einführen wird.


Gegen diesen Beschluss kann allerdings innert 30 Tagen - von der Mitteilung an gerechnet - beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Beschluss rechtskräftig. Unmittelbar danach werden alle Zürcher Alters- und Pflegeinstitutionen von BESA Care detaillierte Informationen über die Einführung des LK2020 (Schritte, Termine und Offerten) erhalten.

Allgemeine Informationen betreffend des BESA LK2020 finden Sie in den zusammengestellten «häufig gestellte Fragen und Antworten zur Einführung des LK2020»..